38 II. Die Haupttatssachen der älteren deutschen Agrargeschichte.
Die früher herrschende sog. ,„hofrechtliche Theorie“ hat ent-
scheidende Verdienste der Grundherrschaft um die Arbeitsteilung
namentlich auch in der Richtung gesehen, daß die einzelne Grund-
herrschaft innerhalb des Kreises der von ihr abhängigen Leute
das System der gewerblichen Arbeitsteilung durchführte und
daß hier die gewerbliche Arbeitsteilung zuerst Fuß gefaßt habe.
Es verhält sich jedoch so, daß diese überwiegend unabhängig
von den Grundherrschaften und neben ihnen sich ausbildet.
Die berufsmäßigen Schmiede, Weber und Töpfer sind nicht
erst innerhalb der Grundherrschaften aufgektommen. Gleich-
wohl besißen diese Bedeutung auch für die Förderung der ge-
werblichen Arbeitsteilung, indessen nicht in erster Linie durch
Schaffung entsprechender planmäßiger Einrichtungen in ihrem
eigenen Betrieb, sondern dadurch, daß sie sich in ihrer Lebens-
auffassung neue Ziele setzten und in Folge des ihnen zufließen-
den Wirtschaftsüberschusses in der Lage waren mehr von aus-
wärts zu kaufen als der gemeinfreie Bauer. Wenn die schlichteren
Bedürfnisse an gewerblichen Gegenständen innerhalb der Grund-
herrschaft selbst vielleicht hergestellt wurden, so bezog sie doch
die wertvolleren von außen her. Und auch das erstere sogar
gilt nur für die größeren Grundherrschaften; der einfache Ritter
etwa hatte nicht so viel Grundbesit, daß er auf ihm Kräfte für
die Herstellung gewerblicher Erzeugnisse halten konnte. Die
kostbaren Waffen der Helden- und Ritterzeit z. B. sind jeden-
falls auf dem freien Markt erworben worden. Allein es geschah
doch eben im engsten Zusammenhang mit der sich vollziehenden
wirtschaftlichen Differenzierung, daß neue Bedürsnisse auf-
kamen und die Möglichkeit geschaffen wurde, sie zu befriedigen.
Den Fortschritt der Besiedlung, den Ausbau des Landes
hat man gleichfalls oft einseitig auf planmäßige Kolonisations-
arbeiten der Großgrundherrschaften zurückgeführt. Indem wir
nur kurz darauf hinweisen, daß sie die Leitung der Besiedlung
höchstens von dem Zeitpunkt an in der Hand gehabt haben
könnten, indem s ie überhaupt im Wirtschaftsleben in den Vor-
dergrund treten, heben wir hervor, daß auch von da ab die Tätig-
keit des Bauern neben dem Grundherrn und unabhängig von