Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

1I. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 39
ihm nicht unterschätt werden darf. Obwohl ja die persönlich und
wirtschaftlich ganz selbsständigen Bauern sich in der Minderzahl
befanden, so haben wir doch schon bemerkt, daß auch der abhängige
 Bauer nicht vollständig abhängig war, daß ihm vielmehr
 seine Abhängigkeit noch Raum für ein gewisses Maß selbständiger
 Tätigkeit ließ. Die Anregungen zur weiteren Besiedlung
 des Landes sind gewiß ebenso von den Bauern wie von
den Grundherren ausgegangen. Die Frage, wer den Kolonisten
bei neven Siedlungen mit dem nötigen Inventar aussstattete,
kann keineswegs schlechthin dahin beantwortet werden, daß
der Grundherr es lieferte. Und wenn die Bauern von den
Grundherrschaften wichtige Direktiven für die Anlage der Siedlung
 und die ganze Technik der Landwirtschaft erhielten, so
werden doch auch hier selbständige Traditionen des Bauerntums
ihren Gang gegangen sein.!)
IV.
Gerade bei der Frage nach dem großartigsten Fortschritt
der landwirtschaftlichen Technik, der von der Urzeit bis zum
18. Jahrhundert erreicht worden ist, dem Aufkommen der Dreifelderwirtschaft,
 enthält uns unser Quellenmaterial die Aufklärung
 über die Verdienstabgrenzung zwischen Grundherrn
und Bauern vor. Wenn dies neue Betriebssystem zuerst auf
grundherrschaftlichem Boden erwähnt wird, so ist damit noch
ticht étiiesen. daß es einem Grundherrn auch seinen Ursprung
verdankt.
Das Dreifeldersystem, die Folge: Winterung, Sommerung,
Brache, ist seit dem 8. Jahrhundert nachweisbar und behauptet
sich bis in das 19. hinein. Jn der Brauchbarkeit dieses Betriebssystems
 auf so lange Zeit hin liegt der Beweis, daß das Jahrhundert,
 welches es hervorgebracht hat, schon eine beträchtliche
Höhe der wirtschaftlichen Kultur erreicht haben muß. Neben
der Dreifelderwirtschaft hält sich in den Alvengegenden das
alte System der Feldgraswirtschaft, tritt allmählich aber in der
verbesserten Gestalt der geregelten Feldgraswirtschaft auf.
1) Val. V.j.schr. f. Soz.- u. W.G. 1904, S. 323 f. H. Z. 93, S. 389
            
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