II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 45
dem sie die Absatzmöglichkeiten für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse
wesentlich vermehren. Wir nehmen einen Aufschwung
der Landwirtschaft, eine Zunahme des ländlichen Wohlstands
(insbesondere der Bauern) wahr und haben ihn zum beträchtlichen
Teil auf die Städte als willklommene Kunden des Landbaus
zurückzuführen. Der förderliche Zusammenhang zwischen
Stadt und Land tritt uns greifbar entgegen, wenn der Landmann
in größerer Nähe einer Stadt zu kleinern technischen Fortschritten
(wie der Vermehrung der Düngung) übergeht. Allerdings
begegnet auch schon die Klage, daß die Stadt dem Land
Arbeitskräfte entziehe.
Ein anderes bedeutungsvolles Ereignis der mittelalterlichen
Agrargeschichte, das zwar hinter den Wirkungen des Auf
kommens der Städte und der Kolonisierung des Ostens zurück
steht, ist die Auflösung der Villenverfassung. Sie wird unmittelbar
dadurch veranlaßt, daß der Fronhofsvorsteher, der Meier,
sich dem Grundherrn gegenüber zu selbftändig macht, im allgemeinen
Sinn dadurch, daß der Grundherr an dem steigenden
Ertrag der Landwirtschaft einen dem bestehenden Rechtsverhältnis
entsprechenden Anteil zu erhalten wünscht. Der Meier
will nicht mehr Verwalter sein; er gebärdet sich als ritterlicher
Mann, der wohl dem Grundherrn den stolzen Reiterdienst als
Vasall zu leisten bereit, aber nicht die Erträge der Villikation
abzuliefern geneigt ist. Die Hofländerei und die Abgaben der
Bauern möchte er gern für sich nuten, auch deren Frondienste
in seinem Interesse verwenden. Drohte so dem Grundherrn
der gesamte Ertrag seines Besitzes abhanden zu kommen, so
hatte er doch auch in dem Fall, daß er so ausschweifende, Gelüste
der Meier zu beseitigen vermochte, nicht den rechten Anteil
an dem Ertrag seines Güterkomplexes. Die Abgaben der
abhängigen Bauern waren nämlich durch das Herkommen im
großen und ganzen festgelegt, die Frondienste begrenzt worden;
der festgesette Zins des Bauern vererbte sich durch die Geschlechter.
So kam denn der vermehrte Ertrag, den der Boden jetzt
abwarf, wesentlich nur den Bauern zugute. Es ist daher begreiflich.
daß der Grundherr auf Mittel sann, auch für sich einen