46 II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte.
Anteil an dem ssteigenden Ertrag zu erlangen. Das vornehmste
Mittel fand er in der Pacht, namentlich in der Zeitpacht, die
den alten festgelegten Jahreszins ersetzte. Und die Pachtform
ließ sich auch anwenden, um den unbotmäßigen Meier aus dem
Amt des Fronhofsvorstehers, das er zu eigenem Vorteil ver-
walten wollte, zu entfernen. Bei dem Meieramt ist sie sogar
zuerst angewendet worden, woraus es sich erklärt, daß das Wort
Meier den Sinn von Zeitpächter erhielt. Das Schicksal der
Villenverfassung wurde aber dadurch besiegelt, daß fortan in
der Regel nicht mehr das Fronhofvorsteheramt als Ganzes be-
handelt, sondern der Fronhof lediglich mit der zugehörigen
Hofländerei verpachtet, die bisher abhängigen Bauernhöfe da-
gegen von ihm isoliert und als einzelne Zeitpachtgüter ausgetan
wurden. Die Form der Verpachtung ist nicht jeßt ersstangewandt
worden; schon in der fränkischen Zeit kommt Jie gelegentlich vor.
Aber erst mit der Auflösung der Villikationen, die im 12. und
13. Jahrhundert einsetzte, fand sie eine breite Verwendung.
Diese Auflösung der Villenverfassung, die an sich eine ver-
waltungstechnische Maßregel ist, übt zugleich Wirkungen auf
die ständischen Verhältnisse aus. Oft geht sie so weit, daß Jie
zu einer förmlichen Bauernbefreiung führt, indem die einzelnen
Höfe fortan zu einfacher freier Pacht ausgetan werden. Die
Frondienste hatten ja keinen Zweck mehr, da die früher abhängigen
Bauernhöfe vom Fronhof losgelöst worden waren. Ebenso
fiel damit die Bestimmung des grundherrlichen Hofgerichts fort.
Endlich wurden die alten Abgaben der Unfreiheit durch die ein-
fache Pachtzahlung erseßt. Da somit die Gründe der alten Ab-
hängigkeitsverhältnisse beseitigt wurden, konnte der Bauer förm-
lich für frei erklärt werden, wofür er allerdings das Landgut,
auf dem er bisher gefessen hatte, an den Herrn schlechthin ab-
geben mußte und es nur als Zeitpachtgut zurückerhielt.
Eine so vollkommen folgerichtige Aufhebung der Villen-
verfassung hat allerdings keineswegs überall stattgefunden.
Sehr oft ist mit der Pachtform die Unfreiheit verbunden geblieben,
sind überhaupt alte Abhängigkeitsverhältnisse mehr oder weniger
im Widerspruch zu dem neuen System bewahrt worden.