das Grundbuch eintragen zu dürfen, genommen werden
sollte.
Von allen deutschen Regierungen hatten nur zwei,
die preußische und die badische, sich für eine Beibehaltung
dieses Rechts ausgesprochen. Alle anderen Regierungen
hatten ein Bedürfnis für irgend welchen Schutz nicht an-
erkannt. Professsor Heinrich Dernburg hatte dieses Recht
nicht ohne Grund eine ziemlich gebrechliche Rettungplanke
genannt. Es hatte aber doch den geschädigten Bauhand-
werkern zuweilen zu ihrem Gelde verholfen.
Die Mitteilung, daß man selbst dieses Recht beseitigen
wollte, hat Aufsehen erregt. Die Zeitungen haben
sich mit der Angelegenheit beschäftigt. Einige haben es
allerdings vorgezogen, sich auf kurze Mitteilungen zu be-
schränken. Ein Blick in ihren Anzeigenteil mit spalten-
langen Anzeigen über Baustellenverkäufe zeigte jedem,
daß diese Zurückhaltung gute Gründe hatte.
NT: auffallender Gehässigkeit ist auch jetzt wieder die
Freisinnige Zeitung gegen uns vorgegangen, die
schon vorher mehrmals von mir aufgrund des Preßge-
setzes zur Berichtigung unwahrer Mitteilungen über
unsere Versammlungen genötigt worden war. Sie sprach
von der kleinen Klique der sogenannten Bodenbesitzre-
former und sah in meinem eintreten für die Bauhand-
werker nichts als das Bestreben, auf den Schultern der
Bauhandwerker ins Parlament zu gelangen. Sie meinte,
daß ich damit nicht einmal in die Stadtverordneten Ver-
sammlung klettern werde (Freisinnige Ztg. vom 6. März
1892). Dabei wußte Eugen Richter, daß ich schon vor
vielen Jahren eine Kandidatur zum Reichstage, die er
mir hatte anbieten lassen, mit Rücksicht auf mein Geschäft
abgelehnt hatte, und er konnte wissen, daß ich mich An-
erbietungen gleicher Art gegenüber auch später ablehnend
verhalten hatte. Daß ein Mensch für etwas eintreten
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