Full text: Nationale Bodenreform

das Grundbuch eintragen zu dürfen, genommen werden 
sollte. 
Von allen deutschen Regierungen hatten nur zwei, 
die preußische und die badische, sich für eine Beibehaltung 
dieses Rechts ausgesprochen. Alle anderen Regierungen 
hatten ein Bedürfnis für irgend welchen Schutz nicht an- 
erkannt. Professsor Heinrich Dernburg hatte dieses Recht 
nicht ohne Grund eine ziemlich gebrechliche Rettungplanke 
genannt. Es hatte aber doch den geschädigten Bauhand- 
werkern zuweilen zu ihrem Gelde verholfen. 
Die Mitteilung, daß man selbst dieses Recht beseitigen 
wollte, hat Aufsehen erregt. Die Zeitungen haben 
sich mit der Angelegenheit beschäftigt. Einige haben es 
allerdings vorgezogen, sich auf kurze Mitteilungen zu be- 
schränken. Ein Blick in ihren Anzeigenteil mit spalten- 
langen Anzeigen über Baustellenverkäufe zeigte jedem, 
daß diese Zurückhaltung gute Gründe hatte. 
NT: auffallender Gehässigkeit ist auch jetzt wieder die 
Freisinnige Zeitung gegen uns vorgegangen, die 
schon vorher mehrmals von mir aufgrund des Preßge- 
setzes zur Berichtigung unwahrer Mitteilungen über 
unsere Versammlungen genötigt worden war. Sie sprach 
von der kleinen Klique der sogenannten Bodenbesitzre- 
former und sah in meinem eintreten für die Bauhand- 
werker nichts als das Bestreben, auf den Schultern der 
Bauhandwerker ins Parlament zu gelangen. Sie meinte, 
daß ich damit nicht einmal in die Stadtverordneten Ver- 
sammlung klettern werde (Freisinnige Ztg. vom 6. März 
1892). Dabei wußte Eugen Richter, daß ich schon vor 
vielen Jahren eine Kandidatur zum Reichstage, die er 
mir hatte anbieten lassen, mit Rücksicht auf mein Geschäft 
abgelehnt hatte, und er konnte wissen, daß ich mich An- 
erbietungen gleicher Art gegenüber auch später ablehnend 
verhalten hatte. Daß ein Mensch für etwas eintreten 
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