Berlin im Saal der Tonhalle eine von uns veranstaltete
große Bauhandwerkerversammlung stattgefunden, in der
der Reichstagabgeordnete Dr. Harmening über die Stel-
lung der Bauhandwerker im Bürgerlichen Gesetzbuch ge-
sprochen hat. Professor Dr. Heinrich Der n b ur g, der
schon vor uns in prächtigen Aufsätzen für die Bauhand-
werker eingetreten war und die Beseitigung des Pfand-
rechtes der Bauhandwerker als Begünstigung des
Schwindels und Wuchers bezeichnet hatte, war verhindert,
an der Versammlung teilzunehmne. Er schrieb mir da-
mals:
Hoffentlich werden die von Ihnen geplanten Schritte Er-
folg haben und dazu beitragen, die großen übelstände, welche
derzeit im Berliner Baugewerbe bestehen, zu mindern, und
die Bauhandwerker vor übervorteilung zu sichern. E s i st
die Aufgabe der Ges et gebung, nicht einsei-
tig Prinzipien durchzuführen, sondern fo-
weit es in ihrer Macht steht, Miß ständen ent-
g e gen zutreten. JIst das Biel einmal erkannt, so werden
sich auch die Mittel zu dessen Erreichung finden.
Er schloß seinen Brief mit den besten Wünschen für
unseren Erfolg in der wichtigen Bauhandwerkerfrage.
Dr. Harmening sagte in seiner Rede, daß sich die Ju-
risten zu sehr auf das Studium ihrer Rechtswissenschaft
surückzögen und zu sehr die Nationalökonomie vernach-
lässigt hätten. Eine Klage, die schon Adolph Wagner er-
hoben hatte. Der Entwurf für das Bürgerliche Gesetzbuch
habe das aufs neue bewiesen. Es sei viel zu wenig das
Recht der Arbeit und viel zu sehr das Recht der Unter-
nehmer und Spekulanten betont. In der Versammlung
wurden über die Zustände im Berliner Baugewerbe un-
glaubliche Einzelheiten mitgeteilt. Nachdem ich über die
von uns entworfene Petition berichtet hatte, wurde eine
Deputation von elf Bauhandwerkern gewählt. Gleich-
seitig ist einstimmig beschlossen worden, die Bestrebungen
des Bundes für Bodenbesitzreform zur Herbeiführung
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