Berlin im Saal der Tonhalle eine von uns veranstaltete
große Bauhandwerkerversammlung stattgefunden, in der
der Reichstagabgeordnete Dr. Harmening über die Stellung
der Bauhandwerker im Bürgerlichen Gesetzbuch gesprochen
hat. Professor Dr. Heinrich Der n b ur g, der
schon vor uns in prächtigen Aufsätzen für die Bauhandwerker
eingetreten war und die Beseitigung des Pfandrechtes
der Bauhandwerker als Begünstigung des
Schwindels und Wuchers bezeichnet hatte, war verhindert,
an der Versammlung teilzunehmne. Er schrieb mir damals:
Hoffentlich werden die von Ihnen geplanten Schritte Erfolg
haben und dazu beitragen, die großen übelstände, welche
derzeit im Berliner Baugewerbe bestehen, zu mindern, und
die Bauhandwerker vor übervorteilung zu sichern. E s i st
die Aufgabe der Ges et gebung, nicht einseitig
Prinzipien durchzuführen, sondern foweit
es in ihrer Macht steht, Miß ständen entg
e gen zutreten. JIst das Biel einmal erkannt, so werden
sich auch die Mittel zu dessen Erreichung finden.
Er schloß seinen Brief mit den besten Wünschen für
unseren Erfolg in der wichtigen Bauhandwerkerfrage.
Dr. Harmening sagte in seiner Rede, daß sich die Juristen
zu sehr auf das Studium ihrer Rechtswissenschaft
surückzögen und zu sehr die Nationalökonomie vernachlässigt
hätten. Eine Klage, die schon Adolph Wagner erhoben
hatte. Der Entwurf für das Bürgerliche Gesetzbuch
habe das aufs neue bewiesen. Es sei viel zu wenig das
Recht der Arbeit und viel zu sehr das Recht der Unternehmer
und Spekulanten betont. In der Versammlung
wurden über die Zustände im Berliner Baugewerbe unglaubliche
Einzelheiten mitgeteilt. Nachdem ich über die
von uns entworfene Petition berichtet hatte, wurde eine
Deputation von elf Bauhandwerkern gewählt. Gleichseitig
ist einstimmig beschlossen worden, die Bestrebungen
des Bundes für Bodenbesitzreform zur Herbeiführung
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