Full text: Nationale Bodenreform

„In seiner angenommenen Form war das Geset voller 
Schwächen und Fehler. Aber von nun an sind in allen 75 939 
deutschen Gemeinden die Behörden verpflichtet, von Amts 
wegen die Entwicklung der Grundrente zu verfolgen und zu 
prüfen, o b i hr e Steigerung durch die Tätig- 
keit des Eigentümers oder durch die Kul- 
turarbeit der Gesamtheit erzielt w i.r d." 
Von solcher Untersuchung ist aber im gleichem Buch 
weder vorher noch nachher die Rede. In der 14. Auflage 
ist auf S. 151 das Wort „gesamte“ weggelassen worden. 
Andere Aussprüche, in denen die Grundrente ohne jede 
Einschränkung für die Gesamtheit verlangt wird, sind aber 
auf S. 144, 152 und 159 zu finden. In seiner Rede auf 
dem 25. Bodenreformtage in Hamburg im September 
1920 hat er gesagt: 
„Wir erwarten von diesem Bundestag, daß das Wort 
„Sozialisierung;,, das so oft gebraucht wird und so 
viel Enttäuschung geweckt hat, jett einheit li < aufge- 
nommen wird für das Gebiet, das wahrhaftig greift zur So- 
zialisierung ist, auf dem der Grundrente, die ja in ihrem 
Wesen nichts ist, als, um mit Karl Marx zu reden, ,d a s 
Refultat der ges ell schaftlichen G e s amtar- 
beit. Ihre „Sozialisierungt würde also nichts anderes be- 
deuten, als die Zurückführung des Eigentums der Gesamtheit 
an ihren rechtmäßigen Besitzer.“*) 
y Andere führende Bodenreformer haben sich ebenso ge- 
äußert. Adolf Pohl man hat in seinen „Grundbe- 
griffen der Volkswirtschaft“ auf S. 234 gesagt: 
„Nimmt die Allgemeinheit etwas aus dem Eigentum des 
einzelnen, so nimmt sie etwas, was ihr nicht gehört, nimmt sie 
aber die Grun dr ente, so nimmt fie nur das, 
was ihr eigen ift.“ 
Dr. Paul Kaßner sagt in seiner Schrift „Wirtschaft- 
liche Bodenreform“ auf S. 15: 
„Die Grundrente ist so zi a l e E i g en t u m. Sie soll 
der Gesamtheit wiedergewonnen werden.“ 
n Jahrbuch der Bodenreform 1921 S. 11. 
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