„In seiner angenommenen Form war das Geset voller
Schwächen und Fehler. Aber von nun an sind in allen 75 939
deutschen Gemeinden die Behörden verpflichtet, von Amts
wegen die Entwicklung der Grundrente zu verfolgen und zu
prüfen, o b i hr e Steigerung durch die Tätigkeit
des Eigentümers oder durch die Kulturarbeit
der Gesamtheit erzielt w i.r d."
Von solcher Untersuchung ist aber im gleichem Buch
weder vorher noch nachher die Rede. In der 14. Auflage
ist auf S. 151 das Wort „gesamte“ weggelassen worden.
Andere Aussprüche, in denen die Grundrente ohne jede
Einschränkung für die Gesamtheit verlangt wird, sind aber
auf S. 144, 152 und 159 zu finden. In seiner Rede auf
dem 25. Bodenreformtage in Hamburg im September
1920 hat er gesagt:
„Wir erwarten von diesem Bundestag, daß das Wort
„Sozialisierung;,, das so oft gebraucht wird und so
viel Enttäuschung geweckt hat, jett einheit li < aufgenommen
wird für das Gebiet, das wahrhaftig greift zur Sozialisierung
ist, auf dem der Grundrente, die ja in ihrem
Wesen nichts ist, als, um mit Karl Marx zu reden, ,d a s
Refultat der ges ell schaftlichen G e s amtarbeit.
Ihre „Sozialisierungt würde also nichts anderes bedeuten,
als die Zurückführung des Eigentums der Gesamtheit
an ihren rechtmäßigen Besitzer.“*)
y Andere führende Bodenreformer haben sich ebenso geäußert.
Adolf Pohl man hat in seinen „Grundbegriffen
der Volkswirtschaft“ auf S. 234 gesagt:
„Nimmt die Allgemeinheit etwas aus dem Eigentum des
einzelnen, so nimmt sie etwas, was ihr nicht gehört, nimmt sie
aber die Grun dr ente, so nimmt fie nur das,
was ihr eigen ift.“
Dr. Paul Kaßner sagt in seiner Schrift „Wirtschaftliche
Bodenreform“ auf S. 15:
„Die Grundrente ist so zi a l e E i g en t u m. Sie soll
der Gesamtheit wiedergewonnen werden.“
n Jahrbuch der Bodenreform 1921 S. 11.
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