Full text: Nationale Bodenreform

zuwachssteuer darf nur die Erhöhung der B o d e n werte 
inbetracht kommen. 
): die Steuer mit Erfolg durchgeführt werden 
soll, wird es nötig sein, die Fehler, die früher ge- 
macht worden sind zu vermeiden. Es muß vor allem vor 
jedem überspannen der Ansprüche gewarnt werden. Gegen 
solche Überspannung spricht schon der von mir gelieferte 
Nachweis, daß die Wertsteigerungen des Bodens häufig 
auf Leistungen der Eigentümer beruhen. Ferner der Um- 
stand, daß ein Wertzuwachs entstehen kann, ohne daß eine 
Erhöhung der Grundrente stattgefunden hat. Sie kann 
auch durch das sinken des Zinsfußes hervorgerufen wor- 
den sein. Man kann natürlich auch darin ein Werk der 
Gesamtheit sehen. Zu einer vollen Wegnahme dieses 
Wertzuwachses ist man aber auch dann nicht berechtigt. 
Bemerkenswert ist es, daß in der deutschen Musterkolonie 
Kiautschou nur eine Wertzuwachssteuer von 3314 v. H. 
erhoben worden ist. Geh. Admiralitätrat Dr. W. S ch r a- 
meier, der am 6. Januar 1926 in Kanton, China, als 
Ratgeber der dortigen Regierung gestorben ist, hat in 
einem Aufsatz über die Landpolitik im Kiautschougebiet 
gesagt: 
Darin, daß der Anteil des Gouvernements auf 14 des Ge- 
winnes bemessen ist, liegt eine b e s on d er e För d er un g 
individueller Arbei t.*) 
Er hat später erzählt, daß ursprünglich eine Steuer 
von 90 v. H. gefordert worden sei, daß sie aber im Wege 
des Kompromisses auf 331; v. H. herabgesetzt worden 
sei.**x) Für mich hat darin eine wertvolle Bestätigung 
alles dessen gelegen, was ich im theoretischem Teil dieses 
Buches darüber gesagt habe. Ich habe es immer als ein 
besonderes Verdienst der Männer angesehen, die die Land- 
. L f:! yer wuosrreforer 1911 S. 33 
348
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.