Full text : Nationale Bodenreform

der Volks g e sun d h e i t. Man hatte damals an den
maßgebenden Stellen noch nicht erkannt, daß die Wohnungfrage
angesichts ihrer überragenden Bedeutung für das ganze Volksleben
 die shstematische Mitwirkung des Staates und der Gemeinden
 erfordere. Man hielt vielmehr an der Auffassung
fest, daß das Wohnungwesen lediglich der privaten Jnitiative
 überlassen bleiben müsse.“ (S. 3.)
Das ist nicht ganz richtig. Die Einsicht, daß das Wohnungwessen
 nicht mehr lediglich der privaten Initiative
überlassen bleiben könne, hat an den maßgebenden Stellen
 schon vor der Jahrhundertwende bestanden und hat
zu Maßnahmen geführt, die nicht mit Stillschweigen übergangen
 werden dürfen. Hinsichtlich des Fürsten Bis -
marck kann ich auf seine Haltung zur Heimstättenfrage
und auf seine auf S. 104 mitgeteilten Äußerungen hinweifen.
 Die Theorie des laisser faire et passer, le monde
va de lui-même ist schon vorher von ihm im Parlament
und von Adolf Wagner als Universitätlehrer nachdrücklich
 bekämpft worden. Außerdem kann ich auf die
Verhandlungen des preußischen Staatsrates im Februar
1890 hinweisen, die auf S. 123 erwähnt worden sind. Die
im Anschluß daran von dem Handelsminister v. Berl
 e p \ < ins Leben gerufene Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrt
 hat in den 90er Jahren unter Leitung der
Professoren P o s und Albre < t zahlreiche Arbeiterbauvereine
 ins Leben gerufen, die von den Reichs- und
Staatsbehörden durch Darlehen zu niedrigen Zinsen unterstützt
 worden sind. Außerdem sind von 1895 an vom
preußischem Staate viele Millionen zur Verbesserung der
Wohnungen der Staatsarbeiter aufgewendet worden. Das
Reich ist diesem Beispiel gefolgt. Die Auffassung, daß
das Wohnungwessen Privatsache sei, ist also schon damals
an den maßgebenden Stellen nicht geteilt worden.
Der Vorwurf, daß in den Erweiterungbezirken der
Städte fast überall fünfgeschossige Häuser oft mit Seitenund
 Hinterflügeln zugelasssen worden sind, die einen Hof

39§
            
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