Full text: Nationale Bodenreform

der Volks g e sun d h e i t. Man hatte damals an den 
maßgebenden Stellen noch nicht erkannt, daß die Wohnungfrage 
angesichts ihrer überragenden Bedeutung für das ganze Volks- 
leben die shstematische Mitwirkung des Staates und der Ge- 
meinden erfordere. Man hielt vielmehr an der Auffassung 
fest, daß das Wohnungwesen lediglich der privaten Jnitia- 
tive überlassen bleiben müsse.“ (S. 3.) 
Das ist nicht ganz richtig. Die Einsicht, daß das Woh- 
nungwessen nicht mehr lediglich der privaten Initiative 
überlassen bleiben könne, hat an den maßgebenden Stel- 
len schon vor der Jahrhundertwende bestanden und hat 
zu Maßnahmen geführt, die nicht mit Stillschweigen über- 
gangen werden dürfen. Hinsichtlich des Fürsten Bis - 
marck kann ich auf seine Haltung zur Heimstättenfrage 
und auf seine auf S. 104 mitgeteilten Äußerungen hin- 
weifen. Die Theorie des laisser faire et passer, le monde 
va de lui-même ist schon vorher von ihm im Parlament 
und von Adolf Wagner als Universitätlehrer nach- 
drücklich bekämpft worden. Außerdem kann ich auf die 
Verhandlungen des preußischen Staatsrates im Februar 
1890 hinweisen, die auf S. 123 erwähnt worden sind. Die 
im Anschluß daran von dem Handelsminister v. Ber- 
l e p \ < ins Leben gerufene Zentralstelle für Arbeiter- 
wohlfahrt hat in den 90er Jahren unter Leitung der 
Professoren P o s und Albre < t zahlreiche Arbeiter- 
bauvereine ins Leben gerufen, die von den Reichs- und 
Staatsbehörden durch Darlehen zu niedrigen Zinsen un- 
terstützt worden sind. Außerdem sind von 1895 an vom 
preußischem Staate viele Millionen zur Verbesserung der 
Wohnungen der Staatsarbeiter aufgewendet worden. Das 
Reich ist diesem Beispiel gefolgt. Die Auffassung, daß 
das Wohnungwessen Privatsache sei, ist also schon damals 
an den maßgebenden Stellen nicht geteilt worden. 
Der Vorwurf, daß in den Erweiterungbezirken der 
Städte fast überall fünfgeschossige Häuser oft mit Seiten- 
und Hinterflügeln zugelasssen worden sind, die einen Hof 
39§
	        
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