Full text: Nationale Bodenreform

tigen. Bei einer Steigerung der Baukosten von 100 
auf 180 und einer Verdoppelung der Zinsen müßte jetzt 
das vi erf ach e der Friedenmiete erzielt werden, wenn 
die Bautätigkeit in großem Stile einsetzen sollte. Solche 
Mieten könnten nicht gezahlt werden. Wollte man sie zu- 
lassen, so würde das zu Lohn- und Gehaltsteigerungen 
führen, die eine neue Inflation heraufbeschwören müßten: 
„Es bleibt daher zunächst gar kein anderer Weg übrig, als 
der, daß man auch in Zukunft, tv ie bisher, 
einen erheblichen Teil des Baukapitals 
bei Kleinwohnungen aus öffentlichen 
Mitteln gegen geringe Verginsung und 
Tilgung gur Verfügung ftellt. Nur sso kann 
überhaupt Baukapital in annähernd genügendem Umfange 
beschafft werden, und nur so kann ~ was mindestens ebenso 
wichtig ist, die Höh e d er Mieten in den Neu- 
bauten in einigermaßen erträglichen 
Grenzen gehalten werden." 
Die Mittel dazu seien in der Hauszinssteuer vor- 
handen, die jetzt den Namen Gebäudeentschuldungssteuer 
erhalten hat. Durch die Aufwertungbestimmungen sei 
der Hausbesitz seine Hypothekenschulden bis auf 15 v. H. 
(jetzt 25 v. H.) los geworden. Bei vorsichtiger Schätzung 
blieben davon mindestens 11% Milliarden übrig, die mög- 
lichst restlos für die Zwecke des Wohnungbaues Verwen- 
dung finden sollten (S. 13). Das Ergebnis zu dem die 
Reichszentrale kommt ist, daß unbedingt an dem bisher 
beschrittenem Wege festgehalten werden müßte, was eine 
Festlegung der Hauszinssteuer für eine lange Reihe von 
Jahren bedeuten würde (S. 14). 
In den übrigen am Schlusse der Denkschrift von den 
Verfassern aufgestellten Thesen ist man bedauerlicher- 
weise nicht über allgemeine Wendungen hinausgekom- 
men. Daß die Wohnungnot für Staat und Gesellschaft 
eine schwere Gefahr bedeutet, daß alle bisherigen Maß- 
nahmen keinen genügenden Erfolg gehabt haben und daß 
26 Freese, Bodenreform 
401
	        
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