Full text: Das Ich und der Staat

IV. Das Jch als Massenteilchen 
den Massenorganen der Zeitung und Partei gegenüberstanden, um so 
unentbehrlicher wurde ihnen der Beamte. Die Folge davon war, 
daß der Beamtenschaft immer mehr das Bewußtsein abhanden kam, 
ein Organ des Staates zu sein, und daß sie sich immer mehr in 
die Vorstellung hineinlebte, der Staat sei um ihretwillen da, nicht 
sie um des Staates willen. Daß ein nichtbeamteter Mensch von ihm 
etwas zu wollen wage, wurde von dem oder jenem Beamten schon 
als Beleidigung empfunden. Namentlich die „untern Organe“ 
behandelten das Massenteilchen Ich, mit dem sie zu tun be- 
kamen, praktisch nach dieser Auffassung, während die ,,oberen 
Götter“ für das durchschnittliche Massenteilchen einfach unerreich- 
bar und unsichtbar waren. Beliebt hat dies Verfahren bei den 
Massen weder die Beamtenschaft noch ihren Auftraggeber, den 
Staat, gemacht, die Einstellung zu ihnen schwankte durchweg zwi- 
schen mißliebig und verhaßt. 
Unter der neuen Staatsform, die dem Volke die Verpflichtung 
auferlegt, sich selbst zu regieren, ist die alte Auffassung vom Staats- 
beamtentum unhaltbar geworden. In einem Staate, dessen Volk 
sich selbst regiert, geht es nicht an, daß der Beamte sich einbildet, 
der Staat sei um seinetwillen da und das Massenteilchen, mit dem 
er zu tun bekommt, sei als eine Art von Hörigem zu behandeln. 
Und wenn die Macht im Staate, je nach den Mehrheitsverhältnissen 
der Volksvertretung, von einer Partei oder Parteigruppe zur andern 
hinüberwechseln kann, so geht es auch nicht mehr an, daß der Be- 
amte sich als das Organ der Machthaber im Staate betrachte ~ 
wenn er nicht Gefahr laufen will, in ihren Sturz mit verwickelt 
zu werden. 
Der Staatsbeamte hat, von der alten Zeit in die neue, den An- 
spruch mit hinübergenommen, daß der Staat, dem er seine Dienste 
widmet, ihn auf Lebenszeit anstelle, ihn für die Zeit seiner Arbeits- 
unfähigkeit unterhalte und nach seinem Tode für seine Witwe und 
seine unmündigen Kinder sorge. Dieser Anspruch ist nur aufrecht 
zu erhalten, wenn der Beamte sich, unbeschadet seiner persönlichen 
Anschauungen und ohne Rücksicht auf die Partei, die er am liebsten 
an der Macht sähe, als dienendes Glied des Staatsganzen fühlt. 
Eine Beamtenschaft, die das nicht will und nicht kann, die also 
die Freiheit haben will, ihr Schicksal an das bestimmter Macht- 
Harm. Das Ich und der Staat _ 
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