Gewerblicher Urheberschutz. 217
der Inhalt des Warenzeichens den tatsächlichen Verhältnissen nicht
entspricht und die Gefahr einer Täuschung begründet,
VL. Wettbewerbsrecht,
Alle Schutzrechte des gewerblichen Urhebers, die ihm durch all-
gemeine und Sondergesetze für sein Unternehmen und seine Waren
eingeräumt sind, verfolgen unter anderem auch den Zweck, den un-
lauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Die außerordentliche An-
passungsfähigkeit des unlauteren Wettbewerbs an die bis dahin vor-
handenen Abwehrgesetze, mit dem Erfolg, immer wieder Lücken
zwischen den Einzelbestimmungen zu finden und auszunutzen, veran-
laßte im Jahre 1896 den Erlaß des Gesetzes zur Bekämpfung des un-
lauteren Wettbewerbs, das einige Fälle herausgreift, die besonders
regelungsbedürftig erschienen, Dies sind die unlautere Ankündigung,
die Anschwärzung und üble Nachrede, der auf Verwechslung berechnete
Gebrauch von Individualzeichen und Druckschriftentiteln, und schließ-
lich der Geheimnisverrat durch Angestellte, Hiergegen sind die Unter-
lassungs- und Schadensersatzklage gegeben, die, soweit Landgerichte
zuständig sind, von den Kammern für Handelssachen behandelt werden.
In gewissen Fällen kann auch auf Strafe erkannt werden. Wichtig ist,
daß auf den Schutz des Gesetzes nur der Besitzer einer Niederlassung
im Inlande Anspruch hat,
Das jüngere BGB. enthält in seinen bekannten 88 823, 824, 826 all-
gemeine Schutzbestimmungen gegen unlauteren Wettbewerb, die die
Persönlichkeit gegen Störung ihrer gewerblichen Betätigung schützen.
Dieser Schutz steht Inländern und Ausländern in gleicher Weise zu.
Voraussetzung der Schadenersatzklage ist Vorsatz oder einfache Fahr-
lässigkeit. In der Regel wird die schädigende Handlung gegen die guten
Sitten verstoßen und in diesem Fall unter 8 826 fallen. Diese all-
gemeinen Bestimmungen können in vielen Fällen neben den Sonder-
bestimmungen der gewerblichen Sondergesetze angewendet werden, sie
verstärken und ergänzen den Schutz, den jene dem gewerblichen Unter-
nehmer geben.
Schrifttum,
Damme, Das deutsche Patentrecht, Verlag Liebmann, Berlin 1906.
Isay, Patentgesetz und Gesetz betr, den Schutz von Gebrauchsmustern. Verlag
Vahlen, Berlin 1920,
Lutter, Patentgesetz. Guttentagsche Sammlung Nr. 22. Vereinigung wissenschaft-
licher Verleger, Berlin und Leipzig, 1920.
Osterrieth, Lehrbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Verlag Deichert Nachf,,
Leipzig 1908,
Seligsohn, Patentgesetz und Gesetz betr, den Schutz von Gebrauchsmustern. Ver-
lag Guttentag, Berlin 1920,
Seligsohn, Schutz der Warenbezeichnungen. Berlin 1905,