Kommunale Wirtschaftsbetriebe. 219
Die Frage ist, wieweit sie selbst von diesem Rechte Gebrauch
machen wollen. Die Entwicklung hat ihnen hier von selbst den Weg
gewiesen. Erst die Fortschritte der Technik und Industrie einerseits
und das starke Wachstum der Städte andrerseits brachten in der
zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Probleme der Wasser-
versorgung, der Gasversorgung, der Elektrizitätsversorgung, des
Straßenbahnverkehrs und die hygienischen Probleme der Großstadt-
bildung, Aus dieser Entwicklung selbst ergaben sich aber bald mit
voller Klarheit die zwingenden Gründe für eine kommunale Betätigung
auf diesem Gebiete, nicht überall zwar gleichmäßig und bestimmt,
sondern örtlich verschieden und tastend, aber doch sich schließlich als
allgemein anerkannte Normen für das Kommunalisierungsproblem
durchsetzend und auch heute noch im wesentlichen geltend. Zwei Ge-
sichtspunkte treten vor allem hervor: Einmal die Überzeugung, daß die
Betriebe, welche sich auf der Benutzung der städtischen Straßen mit
festen Leitungsnetzen aufbauten und daher die Bedeutung von Mo-
nopolbetrieben hatten, dann, wenn es sich um absolut lebens-
notwendige Dinge für die ganze Bevölkerung handelte, wie Wasser,
Gas, Elektrizität, Straßenbahnen, nicht der privaten Wirtschaft mit
ihrer lediglich privatwirtschaftlichen Geschäftsführung überlassen
werden dürften, sondern daß eine den Bedürfnissen der Gesamtheit
gerecht werdende, gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung zu an-
gemessenen Preisen nur durch die kommunale Betriebsführung, deren
leitender Gesichtspunkt das Gemeinwohl ist, erreicht werden könne.
Dazu kam als zweites, verwaltungspolitisch außerordentlich wichtiges
Moment, daß die Kommunen auf dem wichtigsten Gebiet der kommu-
nalen Selbstverwaltung, nämlich bei ihrer Siedlungspolitik, der
freien Verfügung sowohl über das städtische Straßennetz wie über die
Mittel zur Versorgung neu zu erschließender Stadtteile mit Wasser,
Gas, Elektrizität, und über die zu schaffenden Verkehrsverbindungen
bedürfen und darin nicht von privaten Unternehmungen mit ihren
privaten Interessen abhängig sein dürfen, Wasser, Gas, Elektrizität,
Straßenbahn, selbstverständlich auch Kanalisation, ergaben sich aus
diesen beiden Gründen zwingend als erste Domäne kommunaler
Tätigkeit,
Eine weitere große Gruppe kommunaler Betriebe stellte sodann
das Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege: Fäkalabfuhr,
Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schlachthöfe, Markthallen, Milchkühe,
Krankenhäuser.
Um diese beiden, mehr oder weniger in allen Städten wieder-
kehrenden Stammgruppen schlossen sich in buntem Wechsel, je nach