Kommunale Wirtschaftsbetriebe. 229
Forderungen, die bei der politischen Einstellung unserer Stadt-
verordnetenversammlungen nicht leicht durchzusetzen sind, die aber
durchaus mit allem Nachdruck vertreten werden müssen, Daneben
liegt es aber nur im Interesse einer planvollen Führung der Werke,
wenn neben den Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten auch
noch für eine Anzahl von erfahrenen, urteilsfähigen Persönlichkeiten,
Technikern, Industriellen, Kaufleuten, Bankleuten u. dgl. außer-
halb der städtischen Körperschaften eine bestimmte Anzahl von
Sitzen im Verwaltungsausschusse vorbehalten wird, Auf diese Weise
wird die Entpolitisierung der Verwaltung und ihre Einstellung
lediglich auf geschäftliche Zweckmäßigkeit auf das beste erreicht. Die
Erfahrung zeigt auch, daß die Hinzuziehung geschäftlicher Intelligenzen
in die Verwaltung keineswegs von einer Beteiligung des Privatkapitals
in Form der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft abhängig ist, viel-
mehr gelingt es auch ohnedem, Gottlob nimmt die Freude an amtlicher
Betätigung, wenn auch sehr langsam, wieder zu, so daß führende Persön-
lichkeiten der praktischen Geschäftswelt für die Beteiligung an solchen
Aufsichtsräten und Verwaltungsausschüssen sich gewinnen lassen,
In der Frage der Begrenzung der Ermächtigung, welche die städti-
schen Körperschaften aussprechen — es ist die zweite entscheidende
Frage —, kann nur eine großzügige, von Vertrauen getragene Auf-
fassung zum Erfolg führen, Die städtischen Körperschaften müssen sich
grundsätzlich damit begnügen, daß sie nur den an die Stadtkasse ab-
zuführenden Überschuß festsetzen, Wie die Verwaltung diesen Über-
schuß herausarbeiten will, muß ihrer Geschicklichkeit ohne weitere Ein-
mischung überlassen bleiben. Grundsätzlich muß daher auch die Fest-
setzung der Tarife dem Verwaltungsrat überlassen bleiben, ein-
einschließlich der besonders bei den Elektrizitätswerken bedeutungs-
vollen Befugnis, im einzelnen Falle aus Gründen geschäftlicher
Zweckmäßigkeit Tarifsonderabmachungen zu anderen Sätzen zu
treffen, Weiter muß natürlich auch im Verhältnis zwischen Ver-
waltungsrat und Werkleitung der Werkleitung ein reichlicher Be-
wegungsspielraum, der Verantwortungsfreude und Initiative wachhält,
gelassen werden,
Beide Systeme lösen die doppelte Aufgabe, die kommunalen Be-
triebe wirtschaftlich zu entpolitisieren und zuentbürokra-
tisieren und ihnen die Bewegungsfähigkeit zu geben, deren sie zur
Erreichung wirtschaftlicher Betriebsführung bedürfen, und anderseits
ibren kommunalen Charakter zu bewahren, sie also nicht zu ent-
kommunalisieren, sondern sie bei aller Bewegungsfreiheit in
einer solchen organischen Verbindung mit der allgemeinen kommunalen
Verwaltung zu lassen, daß es möglich ist, ihre Verwaltungspolitik in