234 Oberbürgermeister Mitzlaff:
Bedürfnissen dienen, und daß sie regelmäßig eine gleichmäßige
Betriebsleistung aufweisen, ohne Konjunkturschwankungen
ausgesetzt zu sein, Aus dem ersten folgt, daß Arbeitseinstellungen
von vornherein strenger als bei der allgemeinen Industrie zu
betrachten sind, aus dem zweiten, daß die städtischen Betriebe regelmäßig
mit einem gleichbleibenden Arbeiterstamm arbeiten, und daß in
der Lohnpolitik gute Konjunkturen nicht zu Lohnerhöhungen, und
schlechte Konjunkturen nicht zu Lohnherabsetzungen führen können.
Wir sind noch nicht so weit, daß Arbeitseinstellungen bei den kommunalen
Werken überhaupt nicht mehr vorkommen, wenn sie auch nur
selten vorgekommen sind, auch können die Kommunen bisher keineswegs
die Sicherheit haben, daß im Falle einer Arbeitseinstellung wenigstens
die Notarbeiten, die in einzelnen Betrieben ja nur die Erhaltung
der Substanz zu umfassen hätten, in manchen kommunalen Betrieben
allerdings — z.B. Krankenhäusern, Wasserwerken — die volle Betriebsweiterführung
zu bedeuten haben, von der Arbeiterschaft ausgeführt
werden. Gerade die Kommunen müssen daher z.Z, noch auf
das energischste an der Technischen Nothilfe festhalten, nicht
vom Standpunkt eines Arbeitgebers aus, der Lohnforderungen seiner
Arbeiterschaft umgehen wollte, sondern infolge ihrer Verpflichtung, der
städtischen Einwohnerschaft die notwendigen Lebensbedarfsgüter zu
sichern,
In der sachlichen Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Löhne
ist den Kommunen der Weg durch die Eigenart ihrer Betriebe vorgezeichnet.
Eine soziale Luxuspolitik können die Kommunen bei
unseren Verhältnissen, ebensowenig wie auf sonstigen Gebieten, so auch
bei ihrer Arbeiterpolitik, betreiben, Die Notwendigkeit weist ihnen
vielmehr als klare Aufgabe lediglich, die Arbeits- und Lohnbedingungen
so zu gestalten, daß sie sich damit eine Arbeiterschaft erhalten, mit der
die städtischen Betriebe zweckentsprechend und auf die Dauer geführt
werden können. Diese Problemstellung ist im Grunde die gleiche wie
in der Industrie, nur daß für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses in
der Industrie die besonderen Bedürfnisse und Verhältnisse der Industrie
maßgebend sind. Natürlich besteht auf weiten Gebieten grundsätzlich
gleiche Einstellung. Gleich ist zunächst die allgemeine Technik:
Regelung der Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag, und zwar nicht
abgeschlossen von der einzelnen Gemeinde als Arbeitgeber, sondern
von Verband zu Verband. Dabei haben die Gemeinden von Anfang an
sich bestrebt, der Gefahr allzuweit gehender Zentralisierung zu entgehen,
indem nur die allgemeinen Arbeits- und Lohnbedingungen
durch Tarifverträge für das ganze Reich festgesetzt sind, die Löhne
selbst dagegen stets gesondert für dieeinzelnen Wirtschafts-