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staatlichen Fabriken stammten unter anderem die Kleider, mit
welchen alljährlich der ganze Hof ausgestattet wurde®). In gleicher
Weise wurden die Beamten vom Kalifen auch mit Zucker be-
schenkt. Der Staat selbst beteiligte sich am Handel, u. zw. wurden
vorzugsweise die Naturaleinkünfte verhandelt (Getreide und
Mehl). Die Spekulation war verbreitet und führte zu Teuerung,
deren Druck zu Klagen Anlaß gab.
Auch dieser Handel wurde teils geldwirtschaftlich, teils
naturalwirtschaftlich betrieben. In Ägypten war dies lokal ab-
gegrenzt. Bis zum zweiten Katarakt kursierten arabische Gold-
und Silbermünzen, während weiterhin reiner Tauschhandel üblich
war. Zur Prägung der Münzen wurde Gold aus dem Süden ver-
wendet. Dagegen exportierte Ägypten dorthin sowohl Getreide
als auch Textilwaren, überdies noch Glasperlen, Korallen und
Kämme. Für die Anlegung freier Kapitalien®) war in der früheren
Zeit hauptsächlich die Landpacht sowie der Kornwucher beliebt,
während später unter den Aijubiden und Mamluken der Handel
mit Indien eine bedeutende Rolle spielte. Er wurde durch eine
Genossenschaft von Händlern (Karamiten) betrieben, die eine
Bank besaßen und internationale Anleihegeschäfte großen Stils
damit abwickelten.
Überaus charakteristisch für das Verhältnis von Natural- und
Geldwirtschaft ist die staatliche Handels- und Zollpolitik. Da die
für die Kriegführung in großem Umfange benötigten Roh-
produkte, vor allem Holz und Eisen, in Ägypten nicht in zu-
veichender Menge vorhanden waren, wurde der Import derselben
auf alle Weise begünstigt. Die Kaufleute, welche ihn besorgten,
mußten insbesondere den Zoll in diesen Waren naturaliter be-
zahlen. Aber auch für das zum Verkaufe importierte Quantum
zahlte der Staat nicht mit Metallgeld allein, sondern nur ein
Drittel, während der fremde Händler für zwei Drittel Alaun in
Zahlung nehmen mußte®°).
Der Staat nahm für die im Lande nicht ausreichend vor-
handenen Produkte (Holz, Eisen, Pech, Werg) Monopolrechte in
Anspruch und monopolisierte auch die vom Ausland viel begehrten
°%) Ebda. S. 183.
%) Ebda. S. 186.
3) Ebda. S. 188.