Full text: Die deutsche Wirtschaft

Deutsche Wasserstraßenpolitik. 353 
konnte jedoch dadurch eintreten, daß nach langen Bemühungen im 
Jahre 1924 erreicht wurde, daß wenigstens für bestimmte Verkehrs- 
beziehungen am Rhein ein Wasserumschlagtarif für einige Häfen ein- 
geführt wurde, der so niedrige Eisenbahnfrachten vorsieht, daß dort der 
Rheinschiffahrt wieder etwa der gleiche Verkehr zufallen kann wie 
vor dem Kriege, 
Ist es auch die wichtigste Aufgabe der Wasserstraßenpolitik, einen 
maßgebenden Einfluß auf die Gestaltung der Eisenbahntarife zu ge- 
winnen, so gilt es doch, auch auf anderen Gebieten die Binnenschiffahrt 
zu fördern. Hierzu gehört die Fürsorge für die Entwicklung der Häfen, 
deren Ausbau und Ausgestaltung durch leistungsfähige Umschlag- 
einrichtungen wesentlich dazu beitragen kann, den Kahnumlauf zu 
beschleunigen und so die Frachten zu verbilligen; auch der unmittelbare 
Anschluß der Häfen an die Eisenbahn und die Errichtung von Eisen- 
bahn-Tarifstationen in den Häfen selbst ist von erheblicher Bedeutung. 
Bei allen diesen Aufgaben, die der Förderung der Wasserstraßen dienen 
sollen, wird ein Zusammenarbeiten der Regierung mit den am Verkehr 
beteiligten Erwerbskreisen, besonders mit den Vertretern der Schiff- 
fahrt, von Nutzen sein. So waren schon vor dem Kriege in Preußen zur 
beratenden Mitwirkung bei Bau und Betrieb der Kanäle Bezirkswasser- 
straßen-Beiräte und ein Landeswasserstraßen-Beirat gebildet worden. 
Auf Grund der neuen Reichsverfassung wurde dann, entsprechend dem 
Reichseisenbahnrat, die Errichtung eines Reichswasserstraßen-Beirats 
sowie von acht Bezirkswasserstraßen-Beiräten vorgesehen, zu deren 
Bereich auch die Seewasserstraßen gehören. Zu ihren weitgesteckten 
Aufgaben gehört nicht nur die Mitwirkung bei baulichen und polizei- 
lichen Maßnahmen, sie sollen auch bei Fragen der Landeskultur, bei 
Einrichtung der Wasserstraßenverwaltung und insbesondere bei der Ge- 
staltung der Abgabentarife mitwirken. Für die Entwicklung der Binnen- 
schiffahrt war ferner von Bedeutung das im Jahre 1895 erlassene 
Reichsgesetz, betreffend die privatwirtschaftlichen Verhältnisse in der 
Binnenschiffahrt, das mit den bis dahin vielfach unklaren Verhältnissen 
und den in einzelnen Gebieten abweichenden Bestimmungen aufräumte 
und für alle Fälle eindeutige Entscheidung gibt. Neuerdings gehen die 
Bestrebungen im Zusammenhang mit der Internationalisierung der 
Wasserstraßen dahin, nach und nach ein gemeinsames europäisches 
Binnenschiffahrtsrecht zu schaffen, Erwähnt sei in diesem Zusammen- 
hang auch die Errichtung von Schifferbörsen, die manchen Übelständen 
im Frachtenwesen abhalfen, und ferner die Reichsstatistik der Binnen- 
schiffahrt, die durch ausführliche Veröffentlichungen über den Schiffs- 
bestand, insbesondere über den Verkehr auf den Wasserstraßen, den 
Behörden wie den Schiffahrttreibenden eingehenden Aufschluß über 
Die deutsche Wirtschalft. 
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