fullscreen: Forstwirtschafts-Politik

Holzhandelspolitik. 303 
S a t 1 § [! S 
S§ Vorkriegs-Zollsatz Nach- Jetziger Zollsatz 
Zr Warengattung _. für 1 de.  triegse. . für 1 dz 
§ § , allgemein ve rss. allgemein vertrags- 
S s| _RM_| _ M_ RM RM RM 
Holz, geschnitten, auch mit einge- 
schlagenen Stiften usw. aus unedlen 
Metallen oder Legierungen unedler 
Metalle . . - . 30 20 oder 101 60 60 
Boldleisten ohne Bildhauer- oder Bild- 
schnitzerarbeit . . . j 24 . 48 48 
Holzwaren (ausgenommen Stab- und 
Täfelboden- [Parkettboden-] Teile) 
mit eingelegter Arbeit, soweit sie 
nicht durch die eingelegten Stoffe 
unter höhere Zollsähe fallen; fein 
bemalte, vergoldete, versilberte oder 
bronzierte Holzwaren (mit Aus- 
nahme der Goldleisten ohne Bild- 
hauer. oder Blildschnitzerarbeit); 
Halzmosaik . . . .. 36 h00d.mehr] 72 72 
Möbel, mit Ausnahme der Möbel aus 
M E ;s 
oder Bildschniterarbeit: mit feiner 
Schnitzarbeil: mit feiner Drechsler- 
arbeit oder mit Nachahmungen 
htuet Schnitzarbeiten, die durch 
_, geenpet gen sani!:: f uo 
feine Möbel und Beleuchtungskörper Österreich 
mit eingelegter Arbeit, soweit sie 
nicht durch die eingelegten Stoffe 
unter höhere Zollsäße fallen: fein 
bemalt, vergoldet, versilbert oder 72 
bronziete . . . { sscrreich 
Stock- und Schirmgriffe, Zigarren- und 
Zigarettenspiten, Tabakspfeifen: 
mit Bildhauer- oder Bildschnitzer- 
arbeit: mit feiner Schnitzarbeit: mit 
feiner Drechslerarbeit oder mit Nach- 
ahmungen feiner Schnitzarbeiten, die 
durch Pressen, Brennen, Ätzen oder 
Stanzen hergestellt sind: sonstige 
feine Stock. und Schirmgriffe, 
Zigarren- und HZigarettenspitzen, 45 
Tabakpfeiten . . . { ss reich 
Tabakpfeifenköpfte aus Bruyereholz ~ 
mit eingelegter Arbeit, soweit sie 
nicht durch die eingelegten Stoffe 
unter höhere Zollsäße fallen: fein 
bemalt, vergoldet, versilbert oder 64 
bronziet. . .. . { reis 
(632/3) Gepolsterte Möbel, auch mit 
anderen als hölzernen Gestellen, so- 
weit sie nicht durch ihre Verbin- 
dungen unter höhere Zollsätze fallen; 
.'
	        
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