Die wirtschaftliche Einstellung der öffentlichen Verwaltung, 475
Wirtschaftszweige durch den Staat möglichst zu vermeiden ist. Dennoch
wachsen bei der überragenden Bedeutung der Wirtschaft für den
modernen Staat die Wirtschaftsaufgaben von Jahr zu Jahr, und immer
mehr zeigt sich das Bedürfnis, im Wege der Gesetzgebung und Verwaltung
helfend und regelnd in die Wirtschaft einzugreifen.
Wer soll diese Gesetze ausführen, wer die wirtschaftliche Verwaltung
übernehmen? Der Staat mit seinen Behörden oder die Wirtschaft
selbst durch ihre Organe? Wir sind der Meinung, daß die
staatlichen Behörden bei aller wirtschaftlichen Einstellung, die man
von ihnen verlangen muß, hierzu nicht in der Lage sind. Ihr verständnisvolles
Zusammenarbeiten mit den Organen der Wirtschaft ist nötig.
Aber der Staat sollte möglichst viel der Wirtschaft selbst überlassen
und sich darauf beschränken, zu verhindern, daß in dem Konkurrenzkampf
der einzelnen Wirtschaftszweige und Wirtschaftsfaktoren der
eine den anderen zu Lasten der Allgemeinheit zu übervorteilen sucht.
Diese Gefahr liegt nahe, und sie könnte zu Mißständen führen, wenn
solche Vorteile bei der Ausführung von Staatsaufgaben erstrebt würden.
Deshalb muß man sich zunächst fragen, ob die Organe der Wirtschaft
zur Übernahme dieser großen Aufgabe geeignet erscheinen, insbesondere,
ob sie ihrer ganzen Struktur nach objektiv genug sind,
solche Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit auszuführen,
Die Organe der Wirtschaft sind außerordentlich mannigfaltig.
Darin liegt eine Hauptschwierigkeit bei der Übernahme. Wir haben
reine Interessenvertretungen, wie den Reichslandbund, den Reichsverband
der Deutschen Industrie, den Zentralverband des Großhandels,
die Hauptgemeinschaft des Einzelhandels und für das Handwerk die
Innungen mit ihren Verbänden‘). Wir haben ferner in sozialpolitischer
Hinsicht Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, von denen die
Arbeitgebervereinigungen fast durchweg in enger Verbindung mit den
obengenannten Organisationen stehen, wenn auch häufig mit anderem
bezirklichen Unterbau, während die Arbeitnehmer in den drei großen
Gewerkschaftsrichtungen vereinigt sind, und zwar den an Zahl bei
weitem am stärksten freien Gewerkschaften, den christlichen und den
Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften, neben denen noch arbeitsfriedliche
Vereinigungen stehen, die den Streik ablehnen und an Bedeutung
in letzter Zeit gewachsen sind; ferner radikale, wie die Arbeiterunion
und die syndikalistischen Vereinigungen, die die Übernahme der Betriebe
durch die Arbeitnehmer unter Ausschaltung der Arbeitgeber
anstreben. Neben diesen reinen Interessenvertretungen stehen Kammern
der drei großen Berufsrichtungen, nämlich Landwirtschafts-, Han-°)
Vgl. Jahrbuch der Berufsverbände 1925. Herausgegeben von der Reichsarbeitsverwaltung,
Verlag von Reimar Hobbing.