Full text: Die deutsche Wirtschaft

488 Reichsgerichtsrat Dr. Max Reichert: 
sich erübrigen, ebenso wie über den Unterschied der staatlichen Ge- 
richte und der privaten Schiedsgerichte, zumal letztere in die Prozeß- 
ordnung gewissermaßen eingegliedert sind, Etwas darf jedoch schon 
an dieser Stelle betont werden, weil es dem Nichtjuristen meist nicht 
sinnfällig vor Augen tritt: die wichtigste Sparte des Rechtswesens ist 
die Gerichtsverfassung. Denn in diese gehören die Bestimmungen über 
den Richter, von dessen Person die Ergebnisse der Rechtspflege zu- 
nächst abhängen und ausgehen, 
3. Unter den Beziehungen von Recht und Wirtschaft zu den 
übrigen Faktoren des gesamten Lebens interessiert vorwiegend nur das 
Verhältnis der beiden zur Politik. 
Die Staatslenkung nimmt im modernen Staat das Vorrecht für sich 
in Anspruch, als oberster Faktor über allen anderen zu stehen und sie 
zu beherrschen. Das erfließt aus dem Gedanken der dem Staat zu- 
geschobenen allseitigen Fürsorgepflicht und dem Grundsatz der ober- 
sten Macht, Die Politik erstrebt den Erfolg; mit welchen Mitteln, ist 
erst von zweitem Belang, Die Diplomatie hat nie die Verschleierung 
und Lüge verschmäht, Das Recht hat das Ferment der Wahrheit in 
sich; es dient nur der Wahrheit und Gerechtigkeit, unbekümmert um 
den Erfolg, ähnlich wie die voraussetzungslose wissenschaftliche For- 
schung, Deshalb ist aber auch das Recht und seine Pflege ein so hoher 
Kulturfaktor, Dafür ist es andererseits auf die Politik als den Macht- 
faktor angewiesen, von dem es seine Stärke zur Durchsetzung nehmen 
muß. Die wichtigste Beziehung liegt in der mit der Politik verbundenen 
Gesetzgebungsmacht und deren nahen Beziehung zur Verwaltungs- 
tätigkeit des Staates, der im wesentlichen die meisten Gesetzesent- 
würfe entstammen. Die Wirtschaft dagegen steht der Politik als 
bedeutsamer Machtfaktor gegenüber, die sich der Oberhoheit des 
Staates nicht ohne weiteres unterwerfen will und kann. Der Staat weiß, 
daß nur gesunde Wirtschaftsverhältnisse das Fundament seines Be- 
standes bilden. Der Kampf zwischen dem freien Spiel der Wirtschafts- 
kräfte und unerträglichen staatlichen Einflüssen rührt an den Lebens- 
nerv der Nation, Wir haben es in den verflossenen Zeiten erlebt! 
3. 
Lassen sich aus diesem flüchtigen Überblick wirklich Anhalts- 
punkte für die Frage der wirtschaftlichen Einstellung und Ausgestal- 
tung der Rechtspflege gewinnen? Ich denke — ja! Nur darf man die 
Frage nicht dahin auffassen; Was erwartet die Wirtschaft von der 
Rechtspflege? Sie muß vielmehr lauten: Was kann die Wirtschaft 
verlangen? Entwicklung, Zwecke und Ziele lassen erkennen, daß es 
sich hier nicht um Faktoren handelt, von denen der eine ständig die
	        
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