488 Reichsgerichtsrat Dr. Max Reichert:
sich erübrigen, ebenso wie über den Unterschied der staatlichen Gerichte
und der privaten Schiedsgerichte, zumal letztere in die Prozeßordnung
gewissermaßen eingegliedert sind, Etwas darf jedoch schon
an dieser Stelle betont werden, weil es dem Nichtjuristen meist nicht
sinnfällig vor Augen tritt: die wichtigste Sparte des Rechtswesens ist
die Gerichtsverfassung. Denn in diese gehören die Bestimmungen über
den Richter, von dessen Person die Ergebnisse der Rechtspflege zunächst
abhängen und ausgehen,
3. Unter den Beziehungen von Recht und Wirtschaft zu den
übrigen Faktoren des gesamten Lebens interessiert vorwiegend nur das
Verhältnis der beiden zur Politik.
Die Staatslenkung nimmt im modernen Staat das Vorrecht für sich
in Anspruch, als oberster Faktor über allen anderen zu stehen und sie
zu beherrschen. Das erfließt aus dem Gedanken der dem Staat zugeschobenen
allseitigen Fürsorgepflicht und dem Grundsatz der obersten
Macht, Die Politik erstrebt den Erfolg; mit welchen Mitteln, ist
erst von zweitem Belang, Die Diplomatie hat nie die Verschleierung
und Lüge verschmäht, Das Recht hat das Ferment der Wahrheit in
sich; es dient nur der Wahrheit und Gerechtigkeit, unbekümmert um
den Erfolg, ähnlich wie die voraussetzungslose wissenschaftliche Forschung,
Deshalb ist aber auch das Recht und seine Pflege ein so hoher
Kulturfaktor, Dafür ist es andererseits auf die Politik als den Machtfaktor
angewiesen, von dem es seine Stärke zur Durchsetzung nehmen
muß. Die wichtigste Beziehung liegt in der mit der Politik verbundenen
Gesetzgebungsmacht und deren nahen Beziehung zur Verwaltungstätigkeit
des Staates, der im wesentlichen die meisten Gesetzesentwürfe
entstammen. Die Wirtschaft dagegen steht der Politik als
bedeutsamer Machtfaktor gegenüber, die sich der Oberhoheit des
Staates nicht ohne weiteres unterwerfen will und kann. Der Staat weiß,
daß nur gesunde Wirtschaftsverhältnisse das Fundament seines Bestandes
bilden. Der Kampf zwischen dem freien Spiel der Wirtschaftskräfte
und unerträglichen staatlichen Einflüssen rührt an den Lebensnerv
der Nation, Wir haben es in den verflossenen Zeiten erlebt!
3.
Lassen sich aus diesem flüchtigen Überblick wirklich Anhaltspunkte
für die Frage der wirtschaftlichen Einstellung und Ausgestaltung
der Rechtspflege gewinnen? Ich denke — ja! Nur darf man die
Frage nicht dahin auffassen; Was erwartet die Wirtschaft von der
Rechtspflege? Sie muß vielmehr lauten: Was kann die Wirtschaft
verlangen? Entwicklung, Zwecke und Ziele lassen erkennen, daß es
sich hier nicht um Faktoren handelt, von denen der eine ständig die