Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspflege, 501
reichsgesetzlich — wenn auch vorerst nur in Form gemeinschaftlichen
Rechts — geregelt werden. Juristischer Wissensstoff ist den Juristen
bislang wohl genügend dargereicht worden. Was sie aber noch brauchen,
isteinegutewirtschaftlicheAusbildun g, diediejuristischen
Kenntnisse erst praktisch verwertbar macht. Alle Wege, die dazu
führen, sind beachtlich. Daneben versuche man es aber noch mehr
mit außeramtlichen Berührungen zwischen Justiz und Wirtschaft, und
stelle diese nicht auf Theoretisches, sondern auf Konkret-praktisches
ab. Laien zur Zivilrechtspflege noch weiter heranzuziehen, empfiehlt
sich nicht. Dagegen sollte das Gericht, mehr wie jetzt, sich sachver-
ständige Information verschaffen, wenn es sich um Fragen dreht, bei
denen es gilt, die wirtschaftlichen Anschauungen kennenzulernen,
Das scheint mir ungefähr die mögliche und notwendige Entwicklung
der deutschen Rechtspflege zu sein. Sie wird dann nicht, wie das
wenig schön geratene Wort von Windscheid sagt, eine Magd sein,
die eine Krone trägt, wohl aber die verständige Hausfrau, die für Ruhe
und Frieden der Hausgenossen sorgt und mit klugem Abmaß des Mög-
lichen sich dafür müht, daß „Jedem das Seine‘ wird.