Kapitel I. Die historische Schule und der Streit über die Methoden. 443
keit gestatten, sondern auch wirkliche „Gesetze der wirtschaftlichen
Entwicklung“, der Völker formulieren. Dieser Gedanke — den durchaus
nicht alle Anhänger der historischen Schule teilen — wird übrigens auch
von denen, die ihn aufgestellt haben, nicht in gleicher Weise dargelegt.
Für die Einen, zum Beispiel für Knies, besteht ein allgemeines Entwick
lungsgesetz der Menschheit, das folglich alle Nationen umfaßt. Diese
Auffassung berührt sich mit der Saint-Simon’s. Für Andere, wie zum Bei
spiel für Roscher, bestehen in der Geschichte der verschiedenen Nationen
„Parallelismen“, — d. h. eine gleiche Aufeinanderfolge der wirtschaftlichen
Zustände oder Perioden. Diese Übereinstimmungen würden geschicht
liche Gesetze bedeuten. Wenn wir sie genau in den vergangenen Zivilisa-
tionen untersuchen, so werden sie es uns ermöglichen, die Zukunft der''-
gegenwärtigen Gesellschaften vorauszusehen 1 )-
Keiner dieser beiden Gesichtspunkte erscheint uns ganz richtig.
Auch wenn wir annehmen, daß die Menschheit einem allgemeinen und
einzigen Gesetz der Entwicklung gehorcht, fehlt uns doch jedes Mittel,
diese Entwicklung vorauszusehen, denn die wissenschaftliche Voraus
sage läßt sich nur auf Tatsachen, die sich wiederholen, anwenden. Gegen
über einer Tatsache, deren bezeichnendster Zug gerade darin liegt, einzig
artig zu sein, ist sie unmöglich. Man kann sehr wohl versuchen, die Zu
kunft zu erraten, aber erraten ist nicht wissen: und Prophezeiungen dieser
Art sind fast stets fehlgeschlagen 1 2 ). — Auch die historischen Parallelitäten
beruhen auf keiner festeren Basis. Eine Nation ist nicht mit einem lebenden
Organismus vergleichbar, der notwendigerweise durch die Jugend, das
1 ) Dieser Gedanke wird in seinem Grundriß dargelegt, aber von Knies im Namen
4er Auffassung einer einheitlichen Entwicklung bekämpft (op. cit. S. 42).
2 ) Über diese neue Auffassung sagt ein Philosoph, Renouvier: „Sobald man sieh
eine andere Frage, als die schon ziemlich schwierige über das Wo, Wann und Wie,
dnd in bezug auf welche Gegenstände die verschiedenen Völker im Guten und Wa ren
Fortschritte oder Rückschritte gemacht und ihre Erwerbungen oder Verluste nacü-
korninenden Geschlechtern übermittelt haben, vorlegt; sobald man ein wissenschatt-
hches, d. h. fatalistisches Gesetz der Geschichte zu kennen glaubt und folglich einen
^weck der menschlichen Gesellschaften (gewöhnlich beginnen diese Art Kenntnisse
®it diesem Zweck), ist man in der Lage eines religiösen Offenbarem, der sich nicht
für fähig hält, aus sich selbst heraus die Wahrheit und die Zukunft zu verkünden, un
d er seinen Zuhörern die Notwendigkeit darlegt, in der sie sich befinden er selbst und
das zu glauben und auszuführen, was auf Grund des Vorhergehenden unzweifel
haft sein wird. Die philosophische und religiöse Einbildung sucht in der äußeren
Beobachtung die Elemente einer Zuversicht, die sie nicht in sich selbst hat, für sie
Wlrd die Geschichte ein Gott der Eingebung; aber die Hlusion, die ihren Gegenstand
Wechselt, ändert nicht ihr Wesen, denn der neue Gott ist nicht objektiver, als es in den
Aigen der Ungläubigen die alten Götter waren, und er inspiriert nur das was man
Slauben möchte“. Renouvier, Introduction ä la philosophie analytique de
* histoire 2 Aus 0, Bd I S 121 —Auch die Philosophie Bergson s gelangt dazu,
4ie Möglichkeit zu bestreiten, die Zukunft mit Hilfe der Gegenwart zu erkennen. Vgl.
lm Bes. sein Werk: L’Gvolution crdatrice.