Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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manche dieser Fabriken Beträge in der Höhe von zehn bis zwanzig 
Mark, andere bilden die Lehrlinge überhaupt kostenlos aus, doch 
müssen sich letztere dann verpflichten, nach Beendigung der Lehr 
zeit noch eine gewisse Zeit im Betriebe zu verbleiben. Die Lehr 
zeit währt gewöhnlich drei bis sechs Monate. Bei Eingehung 
des Lehrverhältnisses wird, soweit größere Fabriken in Betracht 
kommen, gewöhnlich zwischen den beiden kontrahierenden Teilen 
ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Bedingungen, 
unter denen das Lehrverhältnis eingegangen wird, genau fixiert 
sind. 
Nachstehend gebe ich den Inhalt eines solchen Lehrvertrages, 
der in einer großen Dresdener Zigarettenfabrik in Kraft steht, dem 
Wortlaut nach wieder. 
Lehrvertrag. 
1. Zwischen der Firma X. zu Dresden und der Unter 
zeichneten geboren am in 
ist heute nachstehender Vertrag geschlossen worden. 
Die Unterzeichnete tritt am 190 
bei der Firma X. in die Lehre, um das Zigarettenarbeiten zu 
erlernen. Die Lehrzeit dauert 6 (sechs) Monate. 
2. Das Lehrgeld beträgt Mk. 20, — (Zwanzig Mark). 
Kann dieser Betrag nicht sofort gezahlt werden, so ist er 
durch Ratenzahlungen in der Weise zu entrichten, daß an die 
Firma X. an jedem Lohntage, beginnend mit dem ersten 
Lohntage nach Ablieferung des von der Lernenden gefertigten 
vierten Tausend Zigaretten, Eine Mark vom Lohne abzu 
zahlen ist. 
3. Das Lehrverhältnis kann beiderseits während der ersten 
vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit durch einseitigen Rück 
tritt aufgelöst werden. 
4. Die Lernende erhält für die von ihr angefertigten 
Zigaretten einen Arbeitslohn von Mk. 1,80 bis Mk. 3, je nach 
dem die Arbeit ausfällt, mit Ausnahme der ersten Lehr-10 000, 
für welche Mk. 1,50 pro Tausend bezahlt werden. 
Während der ersten acht Wochen gewährt die Firma eine 
freiwillige Zulage zum Lohn in der Flöhe, daß derselbe Mk. 5,— 
pro Woche beträgt, d. h. wenn der Akkordwochenlohn Mk. 5,— 
nicht erreicht, wird ein Zuschuß bis zu dieser Flöhe gewährt. 
Nach Ablauf von acht Wochen wird der Zuschuß nicht mehr
	        
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