Davon würde entsprechend dem Wiesbadener Abkommen der
größere Teil durch Sachleistungen innerhalb der vier Jahre zu
begleichen sein, während der verbleibende Betrag von etwa drei
bis vier Milliarden Jetztwert durch eine internationale Anleihe
Deutschlands abzutragen sei, Während der vierjährigen Frist
sollte der Londoner Zahlungsplan selber revidiert und mit den
wirtschaftlichen Notwendigkeiten der beteiligten Mächte in Ein-
klang gebracht werden, So etwa sollte das Programm für die Be-
sprechungen mit der Reparationskommission aussehen, Inzwischen
aber sollte eine durchgreifende Stützung der Mark mit Hilfe eines
amerikanischen Bankensyndikats in die Wege’ geleitet werden,
Die Bedingungen der amerikanischen Geldgeber für ihre Hilfe-
leistung waren wie folgt gedacht:
1, Die Reparationskommission räumt dem amerikanischen
Vorschuß an Deutschland für die Markstützung das un-
bedingte Vorrecht vor den Barleistungen für die Repa-
ration ein,
: Die Reparationskommission verschiebt den Zeitpunkt der
Fälligkeit weiterer Geldzahlungen bis zum 1. Mai 1922,
Vorher sind nur Sachleistungen zu machen,
Die Reparationskommission erklärt sich bereit, mit
Deutschland in Verhandlungen über eine Regelung der
Reparation für vier Jahre auf der Grundlage des vor-
stehenden Gedankenganges einzutreten.
Meine französischen Gewährsleute erklärten nachdrücklich,
daß es gänzlich aussichtslos sei, die Sache beim anderen Ende
anzufangen, also etwa zunächst eine Aenderung des Londoner
Ultimatums herbeizuführen, Dazu sei die öffentliche Meinung in
Frankreich noch lange nicht reif, Sie lehnten aber auch den Ge-
danken ab, gar nichts für die Stützung der Mark zu tun und die
Dinge ihren Gang gehen zu lassen, damit die öffentliche Meinung
durch das Elend der Welt belehrt werde, Sie nannten das eine
unverantwortliche Katastrophenpolitik, der entschieden entgegen-
zutreten sei. Sie übernahmen es, wegen des Vorschusses selber an
J. P. Morgan & Co. heranzutreten und sich auch mit der Repa-
gan
44