Full text: Forstwirtschafts-Politik

296 Holzhandels- und Holzverkehrspolitik. 
S a p c d .. 2 — 
E§ Vorkriegs-Zollazg Nach- Jetziger Zollsatz 
§ Erzeugnissse der Forstwirtschaft .. für 1 de ù triegs- .. für 1 de . 
s § | V rertrats- “sztizi: BW. vertrass. 
S RM RM . RM . KRM RM 
(74/6) Bau- oder Nutzholz, nach- | | 
stehend nicht gesondert genannt: 
? unbearbeitet oder lediglich in der Quer- 
richtung mit der Axt oder Säge be- , 0,20 0.12 0,12 0,12 
arbeitet, mit oder ohne Rinde: 1/0. § tt. 1.9 
u . ; oder für | oder für |} oder für | oder für 
Lt | 1 u ] . ' tf! 
ü für 1 sr für ' t ' 
Vth Anmerkung zu Nr. 76. spe: | sf s*e gr. st tf t f 
Anm. Unbearbeitetes oder lediglice) 1 1,20 0,75 | 0,72 | 0,72 
in der Querrichtung mit der Axt oder 
Säge bearbeitetes Bau- und Nuthholz 
für den häuslichen oder handwerks- 
mäßigen Bedarf von Bewohnern des 
Grenzbezirkes, sofern es in Traglasten 
eingeht oder mit Zugtieren gefahren 
wird, bleibt, unter überwachung der 
Verwendung und mit Beschränkung auf 
10 fm in einem Kalenderjahre für 
jeden Bezugsberechtigten, zollfrei. 
75 In der Längsrichtung beschlagen oder 
anderweit mit der Axt vorgearbeitet 
oder zerkleinert; auch gerissene 
Späne und in anderer Weise als für 1 dz für 1 dz für 1 dz] für 1 dz 
durch Reißen hergestellte Klärspäne: 0,50 0,24 0,50 0,50 
hart : .: . . oder für oder für oder für |] oder für 
1 fin t !ze 1 fs 1 fh 
für 1 : für 1, dz für 1 dz | für 1 de 
V Sithe Anmerkung zu Nr. 76. s: ls U: ] fi. | 
'6 In der Längsrichtung gesägt oder in 3 1,44 3 3 
s)eter Weise vorgerichtet, nicht ge- für !; f für J ? für ! dz für ! dz , 
pes U: 53. oder für oder für oder für | oder für 
Z uss, s +. s . 
Z z für 1, dz 
weich... . . .. ; ::. «.:/5 dect. | S :s Pee für vd für 
zh uz; tz. f Th sex 
niertes) oder sonst auf chemischem 
Wege behandeltes Bau- und Nutz- 
holz unterliegt einem Zollzuschlage, 
welcher beträgt: 
im Falle der Verzollung nach 
Raummgaß für 1 m. . . ,. . 2,40 | 2,40 
im Falle der Verzollung nach 
Gewicht für 1 dz:
	        
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