Full text: Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

deren Arbeits- bzw. Rapportzetteln und Gegenzeichnung des Auf- 
traggebers wird für genaue Erfassung einige Gewähr geleistet, 
Ein allgemein gültiges Verhältnis zwischen produktiven und un- 
produktiven Arbeitszeiten der Gesellen kann infolge der Verschie- 
denheit der Malerbetriebe, des: Beschäftigungsgrades und -ortes nicht 
aufgestellt werden, Nach den uns zur Verfügung stehenden Unter- 
lagen schwankt der Anteil der unproduktiven Löhne am Gesamt- 
lohnaufwand erheblich. 
Bei der Mitarbeit des Meisters drängt sich die Frage auf, ob 
für den Meister ein erhöhter Lohn (Meisterlohn) in Ansatz zu brin- 
gen ist. Ein erhöhter Lohn ist insofern berechtigt, als der 
Meister durch jahrelange Erfahrung meist eine qualitativ höhere Ar- 
beit zu leisten in der Lage ist; doch wird vielfach aus Konkurrenz- 
gründen auf höheren Lohn Verzicht geleistet werden müssen, Die 
Preisberechnungsordnung für das deutsche Malergewerbe sieht für 
die produktive Arbeit des Meisters 30%, für unproduktive Tätigkeit 
40% auf Gehilfenlohn vor. 
Bei der Kalkulation bzw. Rechnungsstellung wäre zu überlegen, 
ob der Meisterlohn für unproduktive Tätigkeit ganz in Ansatz ge- 
bracht werden soll oder nur in Höhe des Gesellenlohnes, Aus kal- 
kulatorischen Gründen und wegen der Konkurrenz ist zweckmäßiger- 
weise der Meisterlohn nur in Höhe des Gesellenlohnes einzusetzen, 
während das Mehr in die Unkosten aufzunehmen ist, 
Angenommen, der Meister eines kleineren Betriebes ist 800 
Stunden seiner Arbeitszeit mit Nebenarbeiten bzw. unproduktiv tä- 
tig. Er beschäftigt 2 Gesellen und 1 Lehrling, Der Tariflohn für die 
Gesellen betrage 1 RX pro Stunde, die Vergütung für den Lehrling 
5 RM pro Woche. Der, Mehrlohn für den Meister betrage für pro- 
duktive Zeit 30%, für unproduktive Zeit 40% auf Gesellenlohn, Die 
Verrechnung gestaltet sich folgendermaßen: 
A, Bezahlte Löhne:! 
1. Meister 2000 Std., 1200 Std, & AN 1,30 1560,— 
800 Std, ä RM 1.40 1120. 2680.— 
2.2 Gesellen ä 2225 Std, a. AM1.— 4450,— 
3, Lehrling 50 Wochen ä RM 5.— 250.— 
Sa. RM 7380.— 
* Stundenzahlen sind entnommen aus: Preisberechnungsordnung für das 
deutsche Malergewerbe, von Martin Irl. 
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