Object: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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bewirkt; denn die Goldprämie läßt — im Gegensatz zu einer Diskont 
erhöhung, welche eine der wichtigsten Ursachen der Goldbewegungen, 
die Verschiedenheit des Zinsfußes der einzelnen Länder, beeinflußt — 
die Verhältnisse, aus welchen ein Goldabflnß hervorgeht, unberührt. 
Die Verteidiger der Prämienpolitik behaupten nun, daß zwar 
nicht direkt durch die Prämie, aber indirekt vermittelst der durch die 
Prämie bewirkten vorübergehenden Valutaentwertung, eine gewisse 
Einwirkung auf die Vorbedingungen der Goldbemegung stattfinde. 
Vor allen: soll durch diese Valutaentwertung die Handelsbilanz 
günstig beeinflußt werden, da durch sie der Export begünstigt, der 
Import erschwert werdet — Diese angebliche Wirkung der Valuta 
entwertung ist nicht einmal in Fällen überzeugend nachgewiesen, in 
welchen es sich um eine starke Valutaentwertung handelt. Solange 
die Prämie und mithin die durch sie verursachte Valutaentwertnng den 
Satz von einigen Tausendteilen nicht überschreitet und nur vorüber 
gehend besteht, dürste ein Einfluß ans die Handelsbilanz überhaupt 
nicht in Frage kommen. Wenn aber die Prämie das Maß des Un 
merklichen übersteigt, bann dürften doch wohl die anerkannten Nach 
teile einer schwankenden Valuta den Vorteil der Einschränkung 
eines Goldabflusses überwiegen. 
Ferner soll die Wirkung der nationalen Zinsfußdifferenzen dllrch 
die Prämie aufgehoben werden können, sofern die Prämie eine 
vorübergehende Valutaentwertnng bewirkt. Der Ziilsgewinn, welcher: 
der französische Banquier bei einem Pariser Diskont von 2 °/o und 
einem Londoner Diskont von 5 % dadurch machen kann, daß er 
lailgsichtige Wechsel ans London kauft, soll dadurch ausgeglichen 
werden, daß der Franzose für den englischen Wechsel infolge der sich 
auf den Wechselkurs übertragenden Prämie einen höherer: Preis in 
französischem Geld zahlen muß, während er, wenn bei Verfall seines 
Wechsels keine Prämie mehr erhoben wird, für das von ihm einzu 
ziehende englische Geld einen geringeren Wert in französischem Geld 
erhalten wird, als er für den Wechsel gezahlt hat. Der Zins^ 
gewinn sönne hier also durch den möglichen Verlust am Wechselkurs 
aufgehober: werden 
Das mag bis zu einem gewissen Grade der Fall sein, obwohl 
dem unbedingt sicheren Zinsgewinn ein nur möglicher Wertverlust 
gegenübersteht, welcher durch eine weitere Erhöhung der Pränüe so- 
' Siehe Landesberger a. a. O. S. 105. 
2 Landesberger S. 106. 
Helfferich. Erneuerung des deutschen Bankgesetzes. 
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