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bewirkt; denn die Goldprämie läßt — im Gegensatz zu einer Diskont
erhöhung, welche eine der wichtigsten Ursachen der Goldbewegungen,
die Verschiedenheit des Zinsfußes der einzelnen Länder, beeinflußt —
die Verhältnisse, aus welchen ein Goldabflnß hervorgeht, unberührt.
Die Verteidiger der Prämienpolitik behaupten nun, daß zwar
nicht direkt durch die Prämie, aber indirekt vermittelst der durch die
Prämie bewirkten vorübergehenden Valutaentwertung, eine gewisse
Einwirkung auf die Vorbedingungen der Goldbemegung stattfinde.
Vor allen: soll durch diese Valutaentwertung die Handelsbilanz
günstig beeinflußt werden, da durch sie der Export begünstigt, der
Import erschwert werdet — Diese angebliche Wirkung der Valuta
entwertung ist nicht einmal in Fällen überzeugend nachgewiesen, in
welchen es sich um eine starke Valutaentwertung handelt. Solange
die Prämie und mithin die durch sie verursachte Valutaentwertnng den
Satz von einigen Tausendteilen nicht überschreitet und nur vorüber
gehend besteht, dürste ein Einfluß ans die Handelsbilanz überhaupt
nicht in Frage kommen. Wenn aber die Prämie das Maß des Un
merklichen übersteigt, bann dürften doch wohl die anerkannten Nach
teile einer schwankenden Valuta den Vorteil der Einschränkung
eines Goldabflusses überwiegen.
Ferner soll die Wirkung der nationalen Zinsfußdifferenzen dllrch
die Prämie aufgehoben werden können, sofern die Prämie eine
vorübergehende Valutaentwertnng bewirkt. Der Ziilsgewinn, welcher:
der französische Banquier bei einem Pariser Diskont von 2 °/o und
einem Londoner Diskont von 5 % dadurch machen kann, daß er
lailgsichtige Wechsel ans London kauft, soll dadurch ausgeglichen
werden, daß der Franzose für den englischen Wechsel infolge der sich
auf den Wechselkurs übertragenden Prämie einen höherer: Preis in
französischem Geld zahlen muß, während er, wenn bei Verfall seines
Wechsels keine Prämie mehr erhoben wird, für das von ihm einzu
ziehende englische Geld einen geringeren Wert in französischem Geld
erhalten wird, als er für den Wechsel gezahlt hat. Der Zins^
gewinn sönne hier also durch den möglichen Verlust am Wechselkurs
aufgehober: werden
Das mag bis zu einem gewissen Grade der Fall sein, obwohl
dem unbedingt sicheren Zinsgewinn ein nur möglicher Wertverlust
gegenübersteht, welcher durch eine weitere Erhöhung der Pränüe so-
' Siehe Landesberger a. a. O. S. 105.
2 Landesberger S. 106.
Helfferich. Erneuerung des deutschen Bankgesetzes.
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