D Die Werttheorie (Fortsetzung)
tes oder indirektes Mittel der Bedürfnisbefriedigung (wobei unter
letzterem die Verwendung als Produktionsmittel verstanden
wird), andererseits als Tauschmittel, — beruht die Einteilung des
subjektiven Wertes in subjektiven Gebrauchswert
undsubjektiven Tauschwert®.
„Die Größe des Gebrauchswertes — sagt Böhm-Bawerk —
bemißt sich .. . nach der Größe des Grenznutzens, den das zu
schätzende Gut im Eigengebrauche bringt. — Die Größe des sub-
jektiven Tauschwerts ist daher zu bemessen am Grenznutzen
der für dasselbe einzutauschenden Güter“.
Daraus folgt, daß die Größe des subjektiven Tauschwerts „von
zwei Umständen abhängen muß: erstlich von der objek-
tiven Tauschkraft (dem objektiven Tauschwert) des
Gutes; denn diese entscheidet, ob man viele oder wenige Güter
in Austausch dafür erwerben kann; und zweitens von dem
Bedürfnis- und Vermögensstande des Eigen-
tümers®*.“
Wir führten die Formulierung Böhm-Bawerks fast vollständig
an, weil sie selbst den Widersinn und Widerspruch des Begriffes
des subjektiven Tauschwerts am besten zum Ausdruck bringt. Ist
es doch kein geringerer als unser Meister selbst, der uns sagt, daß
das „Maß des subjektiven Tauschwerts vom... objek-
tiven Tauschwert abhängen muß...‘ (Sperrdruck von mir.
N. B.)
. Hier wird die „objektive“ Welt des Marktes nicht durch die
Hintertüre eingeschmuggelt; im Gegenteil, in der Definition
des Maßes des subjektiven Tauschwertes selbst tritt der Zusam-
menbruch der Theorie zu Tage, die auf individuell-psychologi-
schem Sande aufgebaut ist®.
32 Bezüglich der „direkten“ und „indirekten“ Befriedigung der Bedürf-
nisse ist hervorzuheben, daß Böhm-Bawerk hierin von der Terminologie
K. Mengers abweicht: „Der Wert in dem ersten (d. h. in der Naturalwirtschaft.
N. B.) und der Wert in dem zweiten Falle (subjektive Tauschwertschätzung.
N. B.) sind ... lediglich zwei verschiedene Formen derselben Erscheinung
des wirtschaftlichen Lebens. Was aber der Erscheinung des Wertes an jedem
der beiden Fälle einen besonderen Charakter verleiht, das ist der Umstand,
daß die Güter für die wirtschaftenden Subjekte, welche über dieselben ver-
fügen, in dem ersten Falle mit Rücksicht auf ihre direkte, im zweiten
Falle mit Rücksicht auf ihre indirekte Verwendung jene Bedeutung
erlangen, welche wir den Güterwert nennen. So nennen wir den Wert in
dem ersten Falle — Gebrauchswert, im letzteren aber Tauschwert‘“ (K. Menger:
„Grundsätze der Volkswirtschaftslehre‘“, Wien 1871, S. 214, 215).
33 Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.“, S. 53 u, 54.
3 Ib. S. 54.
35 Recht besehen — sagt W. Scharling — scheint dann (bei den indirek-
ten Schätzungen. N. B.) auch durch diesen ‚subjektiven Tauschwert‘ gerade die
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