Full text: Die politische Ökonomie des Rentners

48 Die methodologischen Grundlagen d. Grenznutzentheorie u. d. Marxismus 
tritt, beginnt es auch, durch andere Gesetze gelenkt zu werden,“ 
Daraus folgt freilich noch nicht, daß Marx die Existenz von jeg- 
lichen allgemeinen Gesetzen in Abrede stellte, die den Gang des 
gesellschaftlichen Lebens auf seinen verschiedenen Entwicklungs- 
stufen lenken. Die materialistische Geschichtstheorie stellt z. B. 
Gesetze auf, die sich zur Erklärung der gesellschaftlichen Ent- 
wicklung schlechthin eignen. Doch schließt dies nicht die be- 
sonderen geschichtlichen Gesetze der politischen Oekonomie aus, 
die, im Gegensatz zu den soziologischen Gesetzen, das Wesen einer 
bestimmten gesellschaftlichen Struktur, nämlich die der kapita- 
listischen Gesellschaft, ausdrücken‘®?. 
Hier wollen wir einem Einwand vorbeugen, der möglicher- 
weise erhoben werden könnte; man könnte nämlich sagen, daß 
die Annahme des historischen Prinzips unvermeidlich zum idio- 
graphischen, rein beschreibenden Typus der Theorie führe, d. h. 
gerade zum nämlichen Gesichtspunkt, den die sogenannte „histo- 
rische Schule‘ vertritt. Doch ein derartiger Einwand würde die 
Vermengung von verschiedenen Dingen bedeuten. Nehmen wir 
z. B. irgendeinen allgemeinen Satz einer solchen par excellence 
idiographischen Wissenschaft, wie dies die Statistik ist, so stellt 
die Bevölkerungsstatistik folgendes „empirische Gesetz“ auf: auf 
je 100 Mädchengeburten entfallen 105 bis 108 Knabengeburten. 
Dieses „Gesetz‘ besitzt einen rein beschreibenden Charakter, es 
drückt gar keine allgemeine Kausalität aus. Umgekehrt läßt sich 
ein theoretisches Gesetz der politischen Oekonomie in die Kausa- 
litätsformel bringen: Ist A, B, C vorhanden, so muß auch D ein- 
treten; mit anderen Worten: Das Vorhandensein von bestimmten 
Bedingungen, „Ursachen‘‘, zieht den Eintritt von bestimmten Fol- 
gen nach sich. Es ist klar, daß diese „Bedingungen“ auch histo- 
rischen Charakter besitzen können, d. h., daß sie in Wirklichkeit 
nur zur bestimmten Zeit eintreten. Vom rein logischen Gesichts- 
punkt aus ist es völlig belanglos, wo und wann diese Bedingungen 
in Wirklichkeit vorkommen, noch mehr, ob sie überhaupt ein- 
treten — in diesem Sinne haben wir es mit „ewigen Gesetzen‘ zu 
tun; andererseits sind sie, sofern sie real vorkommen, „historische 
Gesetze‘, denn sie hängen mit den „Bedingungen“ zusammen, 
die lediglich auf einer bestimmten historischen Entwicklungs- 
stufe vorkommen“. Doch sind nun einmal diese Bedingungen 
37 Das Zitat ist einer Rezension von Kaufmann entnommen, die Marx im 
Vorwort zur 2. Auflage des „Kapital“ (Bd. I, S. XVI) anführt. " 
38 Das begreifen sogar die „wohlwollenden‘“ Kritiker nicht. Siehe Chara- 
soff 1. c., S. 260 u. 261. 
3 In seiner „Geschichte der Nationalökonomie‘ unterscheidet Prof. Oncken 
drei Methoden: die exakte oder philosophische, die historische oder besser
	        
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