48 Die methodologischen Grundlagen d. Grenznutzentheorie u. d. Marxismus
tritt, beginnt es auch, durch andere Gesetze gelenkt zu werden,“
Daraus folgt freilich noch nicht, daß Marx die Existenz von jeglichen
allgemeinen Gesetzen in Abrede stellte, die den Gang des
gesellschaftlichen Lebens auf seinen verschiedenen Entwicklungsstufen
lenken. Die materialistische Geschichtstheorie stellt z. B.
Gesetze auf, die sich zur Erklärung der gesellschaftlichen Entwicklung
schlechthin eignen. Doch schließt dies nicht die besonderen
geschichtlichen Gesetze der politischen Oekonomie aus,
die, im Gegensatz zu den soziologischen Gesetzen, das Wesen einer
bestimmten gesellschaftlichen Struktur, nämlich die der kapitalistischen
Gesellschaft, ausdrücken‘®?.
Hier wollen wir einem Einwand vorbeugen, der möglicherweise
erhoben werden könnte; man könnte nämlich sagen, daß
die Annahme des historischen Prinzips unvermeidlich zum idiographischen,
rein beschreibenden Typus der Theorie führe, d. h.
gerade zum nämlichen Gesichtspunkt, den die sogenannte „historische
Schule‘ vertritt. Doch ein derartiger Einwand würde die
Vermengung von verschiedenen Dingen bedeuten. Nehmen wir
z. B. irgendeinen allgemeinen Satz einer solchen par excellence
idiographischen Wissenschaft, wie dies die Statistik ist, so stellt
die Bevölkerungsstatistik folgendes „empirische Gesetz“ auf: auf
je 100 Mädchengeburten entfallen 105 bis 108 Knabengeburten.
Dieses „Gesetz‘ besitzt einen rein beschreibenden Charakter, es
drückt gar keine allgemeine Kausalität aus. Umgekehrt läßt sich
ein theoretisches Gesetz der politischen Oekonomie in die Kausalitätsformel
bringen: Ist A, B, C vorhanden, so muß auch D eintreten;
mit anderen Worten: Das Vorhandensein von bestimmten
Bedingungen, „Ursachen‘‘, zieht den Eintritt von bestimmten Folgen
nach sich. Es ist klar, daß diese „Bedingungen“ auch historischen
Charakter besitzen können, d. h., daß sie in Wirklichkeit
nur zur bestimmten Zeit eintreten. Vom rein logischen Gesichtspunkt
aus ist es völlig belanglos, wo und wann diese Bedingungen
in Wirklichkeit vorkommen, noch mehr, ob sie überhaupt eintreten
— in diesem Sinne haben wir es mit „ewigen Gesetzen‘ zu
tun; andererseits sind sie, sofern sie real vorkommen, „historische
Gesetze‘, denn sie hängen mit den „Bedingungen“ zusammen,
die lediglich auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe
vorkommen“. Doch sind nun einmal diese Bedingungen
37 Das Zitat ist einer Rezension von Kaufmann entnommen, die Marx im
Vorwort zur 2. Auflage des „Kapital“ (Bd. I, S. XVI) anführt. "
38 Das begreifen sogar die „wohlwollenden‘“ Kritiker nicht. Siehe Charasoff
1. c., S. 260 u. 261.
3 In seiner „Geschichte der Nationalökonomie‘ unterscheidet Prof. Oncken
drei Methoden: die exakte oder philosophische, die historische oder besser