Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

390 
Die Noten haben alle das gleiche Aussehen und unterscheiden sich nur hinsichtlich 
Vignetten und Unterschriften der Direktoren und Kontrollbeamten. 
Der Kontrolleur hat ferner die Pflicht, die Nationalbanken, so oft es ihm 
nötig erscheint, zu revidieren. Uber das Ergebnis dieser Untersuchungen erstattet 
er alljährlich dem Kongreß Bericht. Diese st ä n d i g e Kontrolle der 
Nationalbanken hat sicherlich viele Betrügereien und manchen Zusammenbruch 
verhütet; ausgeblieben sind sie aber auch trotz der Kontrolle nicht. 
Die Ic. Fad den bill vom 25.Februar 1927 („a bill to amend the national 
bank act and the Federal reserve act") erweiterte die Rechte der Nationalbanken: 
sie dürfen Filialen errichten, hypothekarische Darlehen gewähren und verzinsliche 
Spareinlagen annehmen; ihr Privileg wird auf 99 Jahre verlängert. 
Als Notendeckung für die Nationalbanken kamen in Betracht die 2 "/oigen 
Konsols, die 2 "/»igen Panama-Bonds und seit Juli 1932, auf Grund der Glaß- 
Zusatz-Lill, alle Staatsanleihen mit einem Zinsfuß bis zu 3 3 /s 0 /o. Das Außer 
krafttreten dieser Bill im Juli 1935 und die Kündigung der Konsols und Panama- 
Bonds hatte eine sehr starke Verminderung des Umlaufs der Nationalbank 
noten zur Folge, da andere Obligationen neu zur Deckung nicht zugelassen wurden. 
Das Bundesreservegesetz vom 23. Dezember 1913 (Fede 
ral Reserve Act) schafft in jedem der 12 Distrikte, in die die Union ein 
geteilt wird, eine Federal Reserve Bank mit dem Namen der betreffenden 
Stadt (z. B. Federal Reserve Bank of New York). 
Die 12 Federal Reserve-Banken sind „Banken der Banken". Sie pflegen 
also nicht unmittelbare Geschäftsbeziehungen zu den letzten Kreditnehmern, 
sondern gewähren Kredite nur an die rund 6400 Mitgliederbanken, und 
zwar gemäß den Saisonforderungen und dem Konjunkturbedarf, nicht 
als Dauerkredit. Sie unterliegen einer einheitlichen Aufsicht in 
Washington, dem Bundesreserverat (Federal Reserve Board). 
Die Notenausgabe wurde durch den Federal Reserve Act insofern auf 
eine neue Grundlage gestellt, als neben die 100prozentig durch Wertpapiere 
gedeckten Nationalbanknoten die bankmäßig gedeckten Noten 
der Bundesreservebanken, die Federal Reserve Notes, 
traten. Ihre Herstellung und Ausgabe erfolgt durch den Federal Reserve 
Board. Sie stellen eine direkte Verpflichtung der Vereinigten Staaten 
dar, d. h. für ihre Sicherheit haftet in erster Linie der Staat. Die Reserve- 
bank muß für ihre ausgegebenen Noten eine 40 "/„-Golddeckung halten; es 
geschieht dies, nachdem infolge des „Gold Reserve Act" von 1934 die 
Bundesreservebanken ihre Goldbestände an das Schatzamt hatten abliefern 
müssen, in der Form von Goldzertifikaten oder in Forderungen an das
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.