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Die Noten haben alle das gleiche Aussehen und unterscheiden sich nur hinsichtlich
Vignetten und Unterschriften der Direktoren und Kontrollbeamten.
Der Kontrolleur hat ferner die Pflicht, die Nationalbanken, so oft es ihm
nötig erscheint, zu revidieren. Uber das Ergebnis dieser Untersuchungen erstattet
er alljährlich dem Kongreß Bericht. Diese st ä n d i g e Kontrolle der
Nationalbanken hat sicherlich viele Betrügereien und manchen Zusammenbruch
verhütet; ausgeblieben sind sie aber auch trotz der Kontrolle nicht.
Die Ic. Fad den bill vom 25.Februar 1927 („a bill to amend the national
bank act and the Federal reserve act") erweiterte die Rechte der Nationalbanken:
sie dürfen Filialen errichten, hypothekarische Darlehen gewähren und verzinsliche
Spareinlagen annehmen; ihr Privileg wird auf 99 Jahre verlängert.
Als Notendeckung für die Nationalbanken kamen in Betracht die 2 "/oigen
Konsols, die 2 "/»igen Panama-Bonds und seit Juli 1932, auf Grund der Glaß-
Zusatz-Lill, alle Staatsanleihen mit einem Zinsfuß bis zu 3 3 /s 0 /o. Das Außer
krafttreten dieser Bill im Juli 1935 und die Kündigung der Konsols und Panama-
Bonds hatte eine sehr starke Verminderung des Umlaufs der Nationalbank
noten zur Folge, da andere Obligationen neu zur Deckung nicht zugelassen wurden.
Das Bundesreservegesetz vom 23. Dezember 1913 (Fede
ral Reserve Act) schafft in jedem der 12 Distrikte, in die die Union ein
geteilt wird, eine Federal Reserve Bank mit dem Namen der betreffenden
Stadt (z. B. Federal Reserve Bank of New York).
Die 12 Federal Reserve-Banken sind „Banken der Banken". Sie pflegen
also nicht unmittelbare Geschäftsbeziehungen zu den letzten Kreditnehmern,
sondern gewähren Kredite nur an die rund 6400 Mitgliederbanken, und
zwar gemäß den Saisonforderungen und dem Konjunkturbedarf, nicht
als Dauerkredit. Sie unterliegen einer einheitlichen Aufsicht in
Washington, dem Bundesreserverat (Federal Reserve Board).
Die Notenausgabe wurde durch den Federal Reserve Act insofern auf
eine neue Grundlage gestellt, als neben die 100prozentig durch Wertpapiere
gedeckten Nationalbanknoten die bankmäßig gedeckten Noten
der Bundesreservebanken, die Federal Reserve Notes,
traten. Ihre Herstellung und Ausgabe erfolgt durch den Federal Reserve
Board. Sie stellen eine direkte Verpflichtung der Vereinigten Staaten
dar, d. h. für ihre Sicherheit haftet in erster Linie der Staat. Die Reserve-
bank muß für ihre ausgegebenen Noten eine 40 "/„-Golddeckung halten; es
geschieht dies, nachdem infolge des „Gold Reserve Act" von 1934 die
Bundesreservebanken ihre Goldbestände an das Schatzamt hatten abliefern
müssen, in der Form von Goldzertifikaten oder in Forderungen an das