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Durch Bundesratsbefchluj? vom 15. Februar 1915 i|t für die Stadt Barmen
ein Mieteinigungsamt mit gefet^lichen Befugni|fen u. a. des Erfcheinungs-
und Auskunftszwanges, der eidesftattlichen Vernehmung, unter gutachtlicher
Beiziehung bei gerichtlichen Miet- und Hypothekenftreitigkeiten, eingefet^t
worden. Das Mieteinigungsamt ift dem Mietunterftüt^ungsbüro der Wohl
fahrtzentrale angegliedert. Es gingen bei denselben bis 31. Mai 1917
477 Streitfälle ein, von denen 323 durch Vergleich erledigt, 17 an ordent
liche Geriche verwiefen wurden, während 137 keine Einigung ergaben.
Kriegevßeimffätten.
Ueber diefe, die öffentliche Meinung vielfach befchäftigende Frage,
fand im Vorftande der Wohlfahrtzentrale ein eingehender Meinungs-
austaufch ftatt.