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Antrag 68 abzulehnen und dem Antragsteller anheimzugeben,
später einen neuen selbständigen Antrag einzubringen,
in dem genaueres Material in einem längeren
Zeitraum gefordert werde. Augenblicklich komme es lediglich
darauf an, schleuniges Material bis zur zweiten Lesung
zu beschaffen.
Ein Vertreter des Ministeriums des
Innern bemerkte, die Jahre 1894 bis 1904 seien gar
kein wirtschaftlich in sich abgeschlossener Zeitraum, und seien
auch nicht charakteristisch für das, was hier gezeigt werden
solle. Außerdem würde die Aera Caprivi für die östlichen
Provinzen nicht über die Jahre 1901/02 hinausreichen.
re Leut wurde ein selbständiger Antrag 80 vor-:
folgende Resolution anzunehmen:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem
Landtage statistisches Material vorzulegen, in
welchem Umfange das Aufsaugen bäuerlicher
Stellen erfolgt ist:
a) durch ländliche Großgrundbesitzer,
b) durch andere ländliche Grundbesitzer,
c) durch Städte und andere öffentliche Anstalten,
d) durch industrielle Unternehmungen,
und zwar
1. für die Jahre 1894 bis 1904 (Ära Caprivi),
2. für die Jahre 1905 bis 1913.
Entsprechend der Bitte eines Vertreters des
Landwirtschaftsministeriums, die vorläufige
Statistik so einfach wie möglich zu gestalten und die Einzelheiten
der Staatsregierung zu überlassen, da bei der eingehenderen
Statistik, für die das Statistische Landesamt bereits
den Auftrag erhalten habe, weitergehende Wünsche
berücksichtigt werden könnten,
wurde der Antrag 80 zurückgezogen.
IV. Ansiedlungsfragen
1. Generaldebatte
a) Finanzielle Fragen
~Rentenbankkredit oder bare Staatsdarlehen ~
§§ 1 flg. Antrag Ecker (Winsen), §§ 1 flg.
Antrag Aronsohn
b) Organisationsfragen
a) Träger der Ansiedlung
~–~ Provinzielle Anssiedlungsgesellschaften;
Kleinsiedlungsgesellschaften; Kommunalbverbände
(Kreiskommissionen); Erwerbsgesellschaften;
Einzelpersonen ~
6) Staatsaufsicht
Hierbei kamen mit zur Besprechung die Anträge der
Abgeordneten Ecker (Winsen) und Genossen auf Drucks.
Nr 177, 178, 179, der Antrag der Abgeordneten Aronssohn
und Genossen auf Drucks. Nr 214 und der Antrag der Abgeordneten
Boisly und Genossen auf Drucks. Nr 55.
Der Berichterstatter führte einleitend aus:
Während der erste Abschnitt des Geseßentwurfes von der
Beschränkung von Teilungen im Interesse der Förderung
der inneren Kolonisation spreche und nach dem zweiten Abschnitt
Nr 1 das Vorkaufsrecht das dazu nötige Land beschaffen
solle, seien in dem nun folgenden Abschnitt praktische
Maßnahmen zur Erleichterung der Rentengutsbildung
in Vorschlag gebracht worden. Dazu solle in erster Linie
die Bestimmung des s 22 dienen. Bisher wurden, wie der