Full text: Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 1)

Vorwort. 
Der „Encyklopädie“ möchte ich ein kurzes Geleite mitgeben. Nur durch die 
eifrige und opferfreudige Tätigkeit unserer Mitarbeiter ist es möglich gewesen, in 
berhältnismäßig kurzer Zeit eine Darstellung zu geben, die den Zweck verfolgt, 
einerseits den Stand der gegenwärtigen deutschen Rechtswissenschaft aufzuweisen, 
andererseits den Fortschritt anzubahnen und neue Keime in die Entwicklung der 
Jurisprudenz zu legen. Die Rechtsforschung ist in den letzten dreißig Jahren in 
vielem eine ganz andere geworden. Das bürgerliche Recht, die historischen Studien 
des römischen, deutschen und kirchlichen Rechtes haben ganz andere Wege ' ein— 
geschlagen, Philosophie und Rechtsvergleichung haben ein neues Angesicht gewonnen, 
das Strafrecht ist in ein neues Stadium der Forschung eingetreten, die Prozeß— 
wissenschaft ward geschichtlich und konstruktiv neu gebaut, das internationale 
Privatrecht neu belebt, das Handelsrecht wesentlich erweitert, vor allem aber ist 
auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts ein erfreulicher Aufschwung zu ver— 
zeichnen. Die frühere einseitige Methode des Rechtsstudiums wurde überwunden, 
'ndem auch das öffentliche Recht eine wesentlich konstruktive Bearbeitung erfuhr 
und so dem bürgerlichen Rechte ebenbürtig geworden ist. Möge die „Encyklopädie“ 
eine Zeugin der Errungenschaften sein, welche die deutsche Rechtswissenschaft heute 
auf allen diesen Gebieten zu verzeichnen hat; möge sie zum eifrigen Weiterstudium 
anregen! Möge sie wirken als eine Tat des in der Vielheit der Forschung 
waltenden und niemals rastenden deutschen Geistes! 
Berlin, an der Jahreswende 1903. 
Josef Rohler.
	        
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