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der rechte Arm oder die rechte Hand mit 50 °/ 0 ,
der linke Arm oder die linke Hand mit 35 °/ 0 ,
ein Bein oder ein Fuß mit 30°/,,,
ein Äuge mit 25 °/ 0 -
Ein Vergleich mit den Leistungen der gewöhnlichen
Einzel-Unfallversicherung zeigt, daß diese in zwei Punkten
abweichen. Die reguläre Einzel-Unfall Versicherung hat
nämlich für die Teilinvalidität höhere prozentuale Leistungen,
indem zunächst jeder Grad der Invalidität in der tatsächlich
vorliegenden Höhe entschädigt wird, und sodann insofern, als
die Gliedertaxe höhere Beträge vorsieht. Der zweite und
wichtigere Punkt betrifft die Tagesentschädigung. Diese
fehlt bei der kombinierten Unfall- und Sterbegeld-Versicherung
vollkommen, während sie, wie Höhe der anteiligen Prämie
und Erfahrungen der Gesellschaften beweisen, in der gewöhn
lichen Einzel-Unfallversicherung den wichtigsten Bestandteil
des Vertrages darstellt. Ans ihre Mitversicherung entfällt
70 o/ 0 der Prämie. Dies allein beweist die Höhe des Risikos.
Weit überwiegend die Mehrzahl der sämtlichen angemeldeten
Schadenfälle betrifft auch allein eine vorübergehende Arbeits
unfähigkeit, also die Tagesentschädigung. Es nimmt deshalb
nicht wunder, wenn die Volks-Unfallversicherung von der
Deckung dieses Risikos Abstand nahm. Sie kann dies umso
mehr tun, als die ganze Durchführung der Versicherung von
einer niedrigen Prämie abhängt und auch der öffentlich
rechtliche Versicherungsschutz der Krankenkassen und Berufs
genossenschaften die Hauptbürde der wirtschaftlichen Nachteile
des Arbeiters bei einer Verunglückung tragen.
Die Prämie.
Der Einheitssumme entspricht die Einheitsprämie. Diese
beträgt wöchentlich M. 0.10 für je M. 500.— Versicherungs
summe, mindestens aber M. 0.20 und höchstens M. 2.—. Diese
Prämie charakterisiert sich durch Besonderheiten, die der
ganzen Einrichtung den Stempel einer Volksversicherung erst
so recht aufdrücken.
Sie ist einmal Einheitsprämie,