Full text: Niederlande

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2. Petroleum-, Spiritus: und Gaskocher 
| und andre ähnliche Heiz- und Kochvorrich- 
tungen (einschließlich der elektrischen Kocher, 
derSpirituslämpchen zum Erwärmen von Haar- 
kräuselapparaten [z. B. Brennscheren], Gaskoch- 
tische, sogenannten Gastischchen, Bunsen- 
brenner und ähnlicher Gegenstände); Elektro- 
thermophore,, auch wohl Warmumschläge 
[Wärmekompressen] genannt, und andre ähn- 
liche Erwärmungsmittel für den medizinischen, 
elektrotherapeutischen und für ähnlichen Ge- 
brauch, sowie mit wärmenden Substanzen 
ße Hand- und Muffwärmer, und ähnliche 
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3. Bügelöfchen und andre Geräteöfchen; 
Untergestelle für Wasch- und Kochherde, und, 
soweit sie nicht zu Teil IT gehören oder na- 
mentlich oder nach der Gattung im Tarif 
freigestellt sind, andre, mit Feuerstelle, Lampe 
oder andrer Heizeinrichtung versehene Er- 
wärmungsvorrichtungen; alle, soweit diese 
Gegenstände ein Gewicht von 12 kg oder 
Ves zrtÔl.rcen. | Uppetais, 'sôrchévge. 
Instrumente und Geräte, die, wie Küchen- 
herde, Gasbadeöfen [geijsers] mit Heizeinrich- 
tung [vuur- of stookplaaats] oder mit Dampf-, 
Warmwasser- oder andrer Erwärmungsein- 
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Sterilisier-, Pasteurisier- und Desinfektions- 
E P; 
| kest oder nicht fest damit verbundenen Er- 
wärmungs- oder Heizeinrichtung [vuur- ok 
L bestehen. 
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den vorhandenen Öffnungen oder andren 
! Einrichtungen offensichtlich dazu bestimmt sind, 
aufgehängt zu werden, Wandgasbadeöfen[wand- 
geijsers] und andre ähnliche Wandvorrichtungen 
2. Andre, wenn sie ein Gewicht von 24 kg 
oder weniger haben .............. 
III. Teile und Zubehöre. 
" 1. Ummantelungen, Rümpfe und Ober- 
| und Unterteite für die nach I und 1]I zoll- 
pflichtigen Erwärmungsvorrichtungen ein- 
schließlich der Vorlegeplatten für sogenannte 
Sparherde (Herde mit drehbarem Fülleimer) 
und ähnlicher Gegenstände; Innenöfen[binnen- 
kachels = Glutbehälter in eisernen Öfen] oder 
Fülleimer [Kohlenschütter]; Ofentöpfe, Guck- 
gläser für Petroleumvorrichtungen oder für 
andre zu dieser Position gehörende Gegen- 
stände sowie Brenner aller Art............ 
2. Ofen- und Herdbestecke, auch wohl Herd- 
| eisen genannt, aus mit Zeichnungen oder 
Abbildungen versehenem Metall verfertigte 
Kaminplatten [sehouwplaten]; Unterleg- 
platten für Öfen, Herde und Kocher [kachel-, 
haard-, fornuis- en komfooronderlegplaten], 
Haken, Schütteleisen, Schüreisen, mit Haken 
versehene Blaserohre und andres ähnliches 
Zubehör für Herdbesstecke, Deckplatten, Seiten- 
wände und Ränder für Tee- und Kaffeewärmer 
und Glühkörper und Feuerkugeln aus Lehm 
Maßstab] Holl 
Wert 
K v H 
KV v H 
8 v H 
8 v H 
8 v H 
8 v H 
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B ez eichnung d er Waren 
Sonderbestimmungen. 
1. Bügelöfchen und andre Geriäteöfchen, 
die nicht mit einem Abzugsrohr versehen sind, 
oder die wegen der daran angebrachten Nocken 
oder andrer fest daran angebrachten. Einrich- 
tungen kennbar zum Daraufstellen von Ge- 
räten hergerichtet sind und Waschküchenöfen, 
Viehfutlterkessel und die Heizeinrichtungen dazu, 
sind nicht als Haushaltsöfen oder Küchenherde 
zu betrachten, sondern nach Maßgabe ihrer 
Zusammenseßzung gemäß Teil I Nr. 3 oder 
Teil IT Nr. 2 dieser Position zu verzollen. 
2. Apparate zum Härten von Geräten, die 
aus einer Platte und einer damit verbundenen 
Wärmequelle bestehen und andre ähnliche 
Gegenstände, die nicht mit einem eigentlichen 
Aufnahme- oder Inhaltraum versehen sind, 
sondern nur mit einer Platte, einem Rand 
oder ähnlicher Einrichtung, sind gemäß Teil I 
dieser Position zu verzollen. 
3. Warmwasser- und andre Fußwärmer 
[s8toven], auch für Eisenbahn- und andre 
Wagen, Bettwärmer, Bettkruken, Bauch-, 
Rücken-, Fuß- und Handwärmer, Muffwärmer, 
Feuertöpfe [vuurtesten], Teewärmer [Tee- 
stovchen] und andre ähnliche Gegenstände, die, 
um zur Erwärmung verwendet zu werden, 
mit erwärmten, erhitßten oder heizenden Sub- 
stanzen gefüllt werden müssen und sogenannte 
Klempneröfen [Ioodgietersfkornnizen] oder so- 
genannte Feuerteufel, Wäschewärmer [vuur- 
manden, Gestelle aus Korbgeflecht, darin eine 
Kohlenpfanne; Zweck: Erwärmen der Wäsche, 
besonders der Kinderwäsche] und ähnliche 
Gegenstände, die nicht mit einer Dampf-, 
Heißwasser: oder andren Erwärmungseinrich- 
tung oder mit einer bestimmten, mit Tür ver- 
sehenen Heizeinrichtung [stook- of vuurplaats] 
versehen sind, sondern nur aus einem mit 
Deckel abgeschlossenen oder nicht mit Deckel 
abgeschlossenen Raum bestehen, sind bei der 
Anwendung des Tarifs als Aufnahmemittel 
[bergingsmiddelen] zu betrachten und ebenso 
wie gesondert eingeführte Viehfutterkessel, 
Kohlenkästen, Torfkästen, Kohlendämpfer, nicht 
mit Heizeinrichtung versehene Bratöfen und 
4zuute Gegenstände gemäß Position 13 zu 
verzollen. 
HI Wasserkessel [bouilloirs] und mit Heiz- 
einrichtung versehene Tee- und Kaffeekessel 
für den Tisch- und Ladentisschgebrauch sind 
gemäß Position 36 zu verzollen. 
5. Von dem gemäß dieser Position zu er- 
hebenden Einfuhrzoll sind befreit: 
a. Löt- und Abbrennlampen mit andrem 
als vertikalem Brenner; 
b. Lötkolben, Brandstempel und Spundloch- 
hreaget mit daran gekuppelter Heizein- 
richtung; 
Schweiß-, Schneid- und Lötvorrichtungen, 
bei denen hohe Wärmegrade durch ein 
Gemisch von Sauerstoff und Azetylen 
oder von Sauerstosf und Wasserstosf her- 
beigeführt werden oder auch vermittels 
Elektrizität; 
Feldschmieden. 
tif Zoll
	        
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