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2. Petroleum-, Spiritus: und Gaskocher
| und andre ähnliche Heiz- und Kochvorrich-
tungen (einschließlich der elektrischen Kocher,
derSpirituslämpchen zum Erwärmen von Haar-
kräuselapparaten [z. B. Brennscheren], Gaskoch-
tische, sogenannten Gastischchen, Bunsen-
brenner und ähnlicher Gegenstände); Elektro-
thermophore,, auch wohl Warmumschläge
[Wärmekompressen] genannt, und andre ähn-
liche Erwärmungsmittel für den medizinischen,
elektrotherapeutischen und für ähnlichen Ge-
brauch, sowie mit wärmenden Substanzen
ße Hand- und Muffwärmer, und ähnliche
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3. Bügelöfchen und andre Geräteöfchen;
Untergestelle für Wasch- und Kochherde, und,
soweit sie nicht zu Teil IT gehören oder na-
mentlich oder nach der Gattung im Tarif
freigestellt sind, andre, mit Feuerstelle, Lampe
oder andrer Heizeinrichtung versehene Er-
wärmungsvorrichtungen; alle, soweit diese
Gegenstände ein Gewicht von 12 kg oder
Ves zrtÔl.rcen. | Uppetais, 'sôrchévge.
Instrumente und Geräte, die, wie Küchen-
herde, Gasbadeöfen [geijsers] mit Heizeinrich-
tung [vuur- of stookplaaats] oder mit Dampf-,
Warmwasser- oder andrer Erwärmungsein-
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Sterilisier-, Pasteurisier- und Desinfektions-
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| kest oder nicht fest damit verbundenen Er-
wärmungs- oder Heizeinrichtung [vuur- ok
L bestehen.
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den vorhandenen Öffnungen oder andren
! Einrichtungen offensichtlich dazu bestimmt sind,
aufgehängt zu werden, Wandgasbadeöfen[wand-
geijsers] und andre ähnliche Wandvorrichtungen
2. Andre, wenn sie ein Gewicht von 24 kg
oder weniger haben ..............
III. Teile und Zubehöre.
" 1. Ummantelungen, Rümpfe und Ober-
| und Unterteite für die nach I und 1]I zoll-
pflichtigen Erwärmungsvorrichtungen ein-
schließlich der Vorlegeplatten für sogenannte
Sparherde (Herde mit drehbarem Fülleimer)
und ähnlicher Gegenstände; Innenöfen[binnen-
kachels = Glutbehälter in eisernen Öfen] oder
Fülleimer [Kohlenschütter]; Ofentöpfe, Guck-
gläser für Petroleumvorrichtungen oder für
andre zu dieser Position gehörende Gegen-
stände sowie Brenner aller Art............
2. Ofen- und Herdbestecke, auch wohl Herd-
| eisen genannt, aus mit Zeichnungen oder
Abbildungen versehenem Metall verfertigte
Kaminplatten [sehouwplaten]; Unterleg-
platten für Öfen, Herde und Kocher [kachel-,
haard-, fornuis- en komfooronderlegplaten],
Haken, Schütteleisen, Schüreisen, mit Haken
versehene Blaserohre und andres ähnliches
Zubehör für Herdbesstecke, Deckplatten, Seiten-
wände und Ränder für Tee- und Kaffeewärmer
und Glühkörper und Feuerkugeln aus Lehm
Maßstab] Holl
Wert
K v H
KV v H
8 v H
8 v H
8 v H
8 v H
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Sonderbestimmungen.
1. Bügelöfchen und andre Geriäteöfchen,
die nicht mit einem Abzugsrohr versehen sind,
oder die wegen der daran angebrachten Nocken
oder andrer fest daran angebrachten. Einrich-
tungen kennbar zum Daraufstellen von Ge-
räten hergerichtet sind und Waschküchenöfen,
Viehfutlterkessel und die Heizeinrichtungen dazu,
sind nicht als Haushaltsöfen oder Küchenherde
zu betrachten, sondern nach Maßgabe ihrer
Zusammenseßzung gemäß Teil I Nr. 3 oder
Teil IT Nr. 2 dieser Position zu verzollen.
2. Apparate zum Härten von Geräten, die
aus einer Platte und einer damit verbundenen
Wärmequelle bestehen und andre ähnliche
Gegenstände, die nicht mit einem eigentlichen
Aufnahme- oder Inhaltraum versehen sind,
sondern nur mit einer Platte, einem Rand
oder ähnlicher Einrichtung, sind gemäß Teil I
dieser Position zu verzollen.
3. Warmwasser- und andre Fußwärmer
[s8toven], auch für Eisenbahn- und andre
Wagen, Bettwärmer, Bettkruken, Bauch-,
Rücken-, Fuß- und Handwärmer, Muffwärmer,
Feuertöpfe [vuurtesten], Teewärmer [Tee-
stovchen] und andre ähnliche Gegenstände, die,
um zur Erwärmung verwendet zu werden,
mit erwärmten, erhitßten oder heizenden Sub-
stanzen gefüllt werden müssen und sogenannte
Klempneröfen [Ioodgietersfkornnizen] oder so-
genannte Feuerteufel, Wäschewärmer [vuur-
manden, Gestelle aus Korbgeflecht, darin eine
Kohlenpfanne; Zweck: Erwärmen der Wäsche,
besonders der Kinderwäsche] und ähnliche
Gegenstände, die nicht mit einer Dampf-,
Heißwasser: oder andren Erwärmungseinrich-
tung oder mit einer bestimmten, mit Tür ver-
sehenen Heizeinrichtung [stook- of vuurplaats]
versehen sind, sondern nur aus einem mit
Deckel abgeschlossenen oder nicht mit Deckel
abgeschlossenen Raum bestehen, sind bei der
Anwendung des Tarifs als Aufnahmemittel
[bergingsmiddelen] zu betrachten und ebenso
wie gesondert eingeführte Viehfutterkessel,
Kohlenkästen, Torfkästen, Kohlendämpfer, nicht
mit Heizeinrichtung versehene Bratöfen und
4zuute Gegenstände gemäß Position 13 zu
verzollen.
HI Wasserkessel [bouilloirs] und mit Heiz-
einrichtung versehene Tee- und Kaffeekessel
für den Tisch- und Ladentisschgebrauch sind
gemäß Position 36 zu verzollen.
5. Von dem gemäß dieser Position zu er-
hebenden Einfuhrzoll sind befreit:
a. Löt- und Abbrennlampen mit andrem
als vertikalem Brenner;
b. Lötkolben, Brandstempel und Spundloch-
hreaget mit daran gekuppelter Heizein-
richtung;
Schweiß-, Schneid- und Lötvorrichtungen,
bei denen hohe Wärmegrade durch ein
Gemisch von Sauerstoff und Azetylen
oder von Sauerstosf und Wasserstosf her-
beigeführt werden oder auch vermittels
Elektrizität;
Feldschmieden.
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