Full text : Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

~ N --obersten
 Instanz R e k ur s heißt, nur wegen Rechtsverlezung
 (R e v i s i o n) angegangen werden.
Die Rechtsmittelfrist beträgt regelmäßig einen Monat
seit Zustellung der Vorentscheidung. Das Verfahren ist
im allgemeinen gebührenfrei; eine allgemeine Pflicht zur
Erstattung der dem obssiegenden Teil entstandenen Kosten
besteht nicht.
            
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