~ N --obersten
Instanz R e k ur s heißt, nur wegen Rechtsverlezung
(R e v i s i o n) angegangen werden.
Die Rechtsmittelfrist beträgt regelmäßig einen Monat
seit Zustellung der Vorentscheidung. Das Verfahren ist
im allgemeinen gebührenfrei; eine allgemeine Pflicht zur
Erstattung der dem obssiegenden Teil entstandenen Kosten
besteht nicht.