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sitzer trennt; denn diese Klassengegensätze zwingen gerade die
entsprechendsten und emporstrebenden Kräfte auszuwandern, verursachen
die Übervölkerung der Städte, verschlimmern die Verhältnisse
der Industriebevölkerung und lassen die Anbauflächen
veröden. 1 ) Diesen Misslichkeiten und Unzukömmlichkeiten beugen
die entsprechende Regelung der inneren Colonisation, die
durch die Rentengüter geschaffene gleiche Bodenbesitzvertheilung,
die Sicherung des Entstehens und der Erhaltung von
selbständigen Bauernwirtschaften und die in dem lokalen Arbeiterbedarfe
entsprechenden Anzahl errichteten Arbeiterstellen
vor.
Die Erreichung der soeben erörterten Ziele der preussischen
Rentengutspolitik ist durch gesetzliche Vorschriften gesichert.
Der Erfolg des Ansiedelungsgeschäftes hängt jedoch nicht
.so sehr vom Wesen und von der Regelung der durch die gesetzgebende
Macht geschaffenen und systematisirten, geeigneten
Rechtsform, als mehr von der Thätigkeit jener Behörde ab,
welche das Gesetz anzuwenden, die in demselben zum Ausdruck
gelangenden Ziele zu verwirklichen berufen ist.
Nach den preussischen Rentengutsgesetzen sind die vollstreckenden
leitenden Behörden: die Generalkommissionen; nach
dem Posener Ansiedelungsgesetz: die Ansiedelungskommission.
Von der Thätigkeit dieser Behörden hängt der Erfolg des
ganzen Verfahrens ab; umsomehr, als das Gesetz sozusagen nur
ganz allgemeine Directiven enthält; in Anschliessung hieran sind
die Kommissionen mit 'einem weitgehenden diskretionären Rechtskreis
ausgestattet und können dem praktischen Bedarf gemäss
den einzelnen konkreten Fällen entsprechend, nach freiem Ermessen
das Mass und die Art und Weise ihrer Thätigkeit bestimmen.
Ihre Verantwortlichkeit ist hiedurch nicht kleiner,
sondern eine wesentlich gesteigerte. Richtig sagt S e r i n g von
den Behörden: * 2 ) «Es wird in erster Linie von ihrer Thätigkeit.
abhängen, ob die entstehenden Ansiedelungen den Anforderungen
einer weitsichtigen Sozialpolitik entsprechen werden oder
nicht, ob blühende Bauemgemeinden oder Proletarierkolonien
entstehen, ob namentlich die gesetzlichen Begünstigungen den
R Pr. M. Seriug: Referat über die B odenbesitz vertheilung und die
Sicherung des Kleingnmdbesitzes. (Verhandlungen der am 20. und 21. März
in Berlin abgehaltenen Generalversammlung des Vereins f. Socialpolitik über
die ländliche Arbeiterfrage und über die Bodenbesitzvert.heilung und die Sicherung
des Kleingrundbesitzes. Schriften d. Ver. f. Sozialpol. BVIII. B. 1893.
S. 13G.)
2 ) Sering: Renlengiiter. (Handwörterbuch der Staatswissenschaften
B. V. 1893. S. 424.)