Full text: Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

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Im Bereich der Se eunf all v er s i < e r un g sind ss 1046 ff. 
einbezogen gewisse mit der Seeschiffahrt in Verbindung 
stehende Betriebe. 
'‘ 2. Versicherte Personen. 
a) Zwangs versichert (verssicherungspflichtig) 
sind: Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Betriebs- 
beamte, Werkmeister, Techniker, alle nunmehr ohne Rück- 
sicht auf Gehaltshöhe. 
. Versicherungspflicht bedeutet auch im Bereich der Un- $544, § 546, 
fallversicherung Versichertsein, d. h. bei Beschäftigung in § 923, § 924, 
einem unfallversicherten Betrieb bestehen gegebenenfalls ßere 
Ansprüche, auch wenn der Arbeitgeber seinen Betrieb fais z ! 
nicht gemeldet und niemals Umlagen gezahlt hat. Die 
Versicherung erstreckt sich für das Gesamtgebiet der Un- 
fallversicherung auch auf häusliche und andere Dienste, 
zu denen Versicherte bei dem Unternehmer oder desssen 
Beauftragten herangezogen werden. Gleichgültig ist in 
der Unfallversicherung im Gegensatz zu den übrigen Ver- 
sicherungszweigen, ob der im Betrieb Beschäftigte ein Ent- 
gelt bezieht oder nicht, ja ssogar ob ein eigentliches 
Arbeitsverhältnis vorhanden ist oder nicht. Sogar Per- 
sonen, die in Notfällen unaufgefordert eingreifen, sind 
gegebenenfalls anspruchsberechtigt. Im übrigen kommt 
es auch hier nicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, 
Staatsangehörigkeit an. 
b) Für versicherungspflichtig k ö n n e n durch Satzung § z48. 8 92 
des Versicherungsträgers erklärt werden: selb- 1:99 f 
ständige Betriebsunternehmer und Hausgewerbetrei- g 1034 
bende. Im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallver- 
sicherung kann die Verssicherungspflicht auf Betriebs- 
unternehmer auch durch Landesgesetz ausgedehnt werden. 
Davon ist z. B. in Bayern Gebrauch gemacht; 
c) Freiwillige Versich erung ist zugelassen g 550, g 927, 
für Betriebsunternehmer. § 1061 
d) Endlich kennt die Unfallversicherung auch, wenn die 
Satzung das zuläßt, eine Einbeziehung in die Versiche- §552, § 929 
rung dur <h den Willensaktt dritter Per- siff.1,51064 
so n en, z. B. im Betrieb beschäftigter, aber nicht ver- Ziff. 1 
sicherter Personen durch den Betriebsunternehmer, nicht 
im Betrieb besschäftigter, aber die Betriebsstelle besuchen- 
der Personen (z. B. Frauen, die Essen zutragen), durch
	        
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