I. Gegenstand der Besteuerung. ß 1. [;)
der Steuersstelle des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Jahrg.
1929. . LES: F! Y.aciecnegaren und Kleinbahnen an und für sich die
gesamte Schienenstrecke. Unerheblich ist, ob der Bahnkörper dem Unter-
jetze: gehört „fs zn rr er Be faguns feht (DVG. St. 3 146,
éq! Z96: Gas- y. f an Z1 Orten, die von ihm gegen
Entgelt fortgesezt und dauernd mit Gas und Wasser versehen werden
(DVG. St. 4 385). Warum nicht auch dann eine Betriebsstätte vor-
liegen soll, wenn Gas, das an einem anderen Orte hergestellt, dann
mittels einer Rohrleitung einer Gemeinde zugeführt und an diese im
ganzen abgesetzt wird, damit sie es mittels ihrer Hettingen den einzelnen
Venubern zuführe (O LO I 19e2 Unternehmen darslelenben Wert Gas
oder Wassser gegen Entgelt und mit der Absicht auf Gewinnerzielung,
wenn auch nur an einen Abnehmer, verabfolgt wird;
ô) wo sich Annahmestellen einer Färberei oder VRascanttalt betluder
f U 5St.l (L O 5:
f) wo ein Maschinenbauer einen Monteur annimmt und besoldet,
damit er die der Kundschaft gelieferten Maschinen repariert, und zu
diesem Zweck eine Werkstätte unterhält (OVG. St. 5 170); [
g.. 11.743: Vzgesecite has zz 1 tes
die Käufer versenden, sowie gte wo es i t cet und Gefahr des
Händlers längere Zeit zu lagern pflegt und auf dem Lagerplatz Arbeiter
beschäftigt werden (OVG. St. 11 24 und 4 36; PrVBl. 18 231, 25 655);
h) wo Automaten aufgestellt sind, z. B. für den Verkauf von Waren
(pr qL 9:58 ts R% Bhrie (OVG. 14 120);
. K) für Immvobilienunternehmen nicht jedes zum Wiederverkauf be-
[17): Gr+ptnu wal her hrt. §. V Prcioct zetle. set!
werden (DVG. St. 9 11);
1) für Schiffahrtsbetriebe an jeder bestimmten Ausladestelle, die regel-
mäßig von dem Jwryhvr benutzt wird (OVG. St. 3 389, 10 10,
! z§t GN; 32 4101 qu16s die Anschlagsäulen, Tafeln usw., auch
wenn sie nicht im Eigentum des Unternehmers, sondern der Gemeinde
lets: t 4 LP: .§ Syndikats für die einzelwen Teilnehmer
an diesem, wenn das Syndikat die Fabrikate der letzteren als deren
gemeinschaftlicher Bevollmächtigter im Namen und für Rechnung jedes
einzelnen Auftraggebers vertreibt, n i ch t aber wenn das Syndikat die
Fabrikate den Teilnehmern als Käufer abnimmt und auf eigene
Rechnung vertreibt (OVG. St. 9 461);
0) von Schiffahrtsgesellschaften für den Auswandererverkehr unter-
haltene Kontroll- und Registrierstationen (OVG. St. 15 468).
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