Full text : Theoretische Sozialökonomie

102 Kap. III. Das wirtschaftliche Prinzip in der Tauschwirtschaft.
die Verteilung der Produktivkräfte der Gesellschaft auf die verschiedenen
Produktionszweige und anderseits für die gesamte Bedürfnisbefriedigung
 sein.
Es ist nur ganz verständlich, wenn man unter solchen Umständen
die freie Konkurrenz zum Ausgangspunkt der ganzen theoretischen
Ökonomie gemacht und die Aufgabe dieser Wissenschaft im Studium
einer von der freien Konkurrenz beherrschten Tauschwirtschaft erblickt
 hat. Dieser Standpunkt ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn
die freie Konkurrenz auch wirklich diejenigen Wirkungen hat, die die
Theorie voraussetzt, also wenigstens im großen eine Preisbildung nach
dem Kostenprinzip verwirklicht, und außerdem noch unsere Tauschwirtschaft
 tatsächlich ganz überwiegend beherrscht, auch dann, streng
genommen, nur wenn die freie Konkurrenz für die Preisbildung und die
dadurch regulierten Vorgänge der Tauschwirtschaft ein wesentliches
Element darstellt. In welchem Maße diese Bedingungen erfüllt sind,
haben wir hier zu prüfen.
Jene Regulierung der Produktion durch die freie Konkurrenz, die
die klassische Theorie aus den genannten Gründen als allgemeines Gesetz
 annehmen zu können glaubte, hängt von zwei wichtigen Voraussetzungen
 ab, die beide vor hundert oder hundertfünfzig Jahren besser
erfüllt waren, als es in unseren Tagen der Fall ist.
Zunächst setzt die Theorie der freien Konkurrenz eine vollständige
Beweglichkeit aller Produktionsmittel voraus. Denn die Theorie
muß annehmen, daß Produktivkräfte ohne Reibung von einem Produktionszweig
 zu einem anderen je nach der jeweiligen Preislage übergeführt
 werden können. Die Produktion verwendet jetzt aber in der
Wirklichkeit in großem Umfang festes Realkapital, welches, wenn es
nicht länger für seinen ursprünglichen Zweck gebraucht werden kann,
entweder gar nicht oder nur unter mehr oder weniger bedeutenden Verlusten
 für andere Zwecke dienlich gemacht oder nach anderen Orten
übergeführt werden kann. Das Kapital, das vom Schuhfabrikanten zur
Beschaffung von Steppmaschinen gebraucht wurde, kann nicht, wenn
der Schuhwarenhandel infolge einer Überproduktion ins Stocken geraten
 ist, wieder aus diesem Produktionszweig herausgezogen und in
einem anderen verwendet werden. Es ist ein für allemal in der Schuhfabrikation
 gebunden. Dasselbe ist der Fall mit den meisten Spezialmaschinen,
 in geringerem Grade mit den allgemeinen Werkzeugmaschinen,
 den Fabrikgebäuden usw., im höchsten Grade dagegen mit den
Eisenbahnen und ähnlichen festen Anlagen, wie Kanälen, Gaswerken
usw. Wenn eine Eisenbahn unrentabel ist, ist das wohl ein Nachteil,
jedenfalls für die Aktionäre. Der Fehler läßt sich aber nicht wieder
gutmachen. Das Kapital ist, wie man sagt, in dem betreffenden Unternehmen
 „gebunden‘‘. In gewissem Maße besteht eine solche Gebundenheit
 auch für die spezialisierte gelernte Arbeit.
            
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