Full text : Das Konkursverfahren

Sonderstellung  einzelner  Gläubiger.

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verhältnismäßige  Befriedigung  verlangen,  zu  welchem  er  auf  abgesonderte ­
  Befriedigung  verzichtet  oder  mit  welchem  er  bei  der
letzteren  ausgefallen  ist."
Beispiel:  Lin  Gläubiger  schreibt  dem  Konkursverwalter,  daß
er  für  seine  hvpothekforderung  nebst  den  rückständigen  und
laufenden  Zinsen  und  den  Kosten  abgesonderte  Befriedigung  aus
dem  belasteten  Grundbesitz  beansprucht.  Behufs  Einleitung  der
Zwangsversteigerung  des  Grundbesitzes  läßt  sich  der  Gläubiger
eine  Vollstreckungsklausel  zu  der  Kotariatsurkunde  erteilen,  in
welcher  der  Schuldner  die  Hypothek  bestellt  und  sich  der  sofortigen
Zwangsvollstreckung  unterworfen  hat.  Viesen  Vollstreckungstitel
läßt  der  hypothekgläubiger  behufs  Einleitung  der  Zwangsversteigerung ­
  dem  Konkursverwalter  zustellen,  gleichzeitig  oder  jedenfalls ­
  rechtzeitig  vor  dem  Prüfungstermin  richtet  er  an  das  Konkursgericht ­
  folgende  Forderungsanmeldung:
Leipzig,  20.  März  l9l4.
Bismarckstr.  20.
Zum

Königlichen  Amtsgerichte
Gantheim.
Laut  Urkunde  des  Kgl.  Notars  Mayer  in
Gantheim  vom  l.  Februar  1905  habe  ich
2000  M  Darlehen  nebst  61.11  M,  d.  i.  5o/o
Zinsen  aus  2000  M  seit  1.  Hugujt  1913  bis
10.  März  1914  als  dem  Tage  der  Konkurseröffnung ­
  sowie  16.40  M  bisherige  vollstrekkungskosten
  laut  anliegender  Aufstellung  zu
fordern.  Für  dieses  Guthaben,  sowie  in  erster
Linie  für  die  weiter  erwachsenden  Kosten  der
Zwangsvollstreckung  und  die  seit  Konkurseröffnung ­
  laufenden  Zinsen,  beanspruche  ich  Dekkung
  aus  dem  für  meine  Hypothek  haftenden
Grundstück,'  vorsorglich  melde  ich  anmit  das
vorbezeichnete  Guthaben  für  den  seinerzeitigen
Ausfall-  oder  verzichtbetrag  als  einfache  Konkursforderung ­
  an.
Der  Gläubiger:  Ludwig  Schmitt.

3.  Aufrechnung.
Ein  Gläubiger  des  Gemeinschuldners,  der  zugleich  diesem  eine
Leistung  schuldet,  braucht  nicht  seinerseits  voll  zu  erfüllen,  also
beispielsweise  den  von  ihm  geschuldeten  Geldbetrag  zur  Konkursmasse ­
  einzuzahlen  und  sich  gleichzeitig  mit  seinen  Gegenansprüchen
auf  die  vielleicht  recht  schmale  Konkursdividende  verweisen  zu
lassen.  Eine  solche  Stellungnahme  des  Gesetzgebers  wäre  Unstern, ­
  Das  Konkursverfahren.  6
            
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