262 Kap. VII. Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien.
qualitäten voraussetzen, daß in beiden Fällen die vorteilhafteste Zu-
sammenstellung von Bodenareal und Aufwand von Kapital und Arbeit
gewählt wird. Welches die vorteilhafteste Zusammenstellung ist, 1äßt
sich aber in bezug auf den besseren, rententragenden Boden nicht be-
stimmen, ehe die Bodenrente (oder, was auf dasselbe hinauskommt, der
Preis des Produkts) gegeben ist. Die scheinbar so "einfache Auffassung
der Bodenrente als einer Differentialrente wird also durch das gleich-
zeitige Wirken des Substitutionsprinzips ziemlich kompliziert. Es zeigt
sich, daß wir mit dem Unterschied in den Produktenmengen des besseren
und schlechteren Bodens als Bestimmungsgrund der Bodenrente jeden-
alls nicht weit kommen.
Aber auch wenn diese Komplikation nicht vorhanden wäre, wenn
wir das Problem bis aufs äußerste dadurch vereinfachen wollten, daß
ir die Menge von Kapital und Arbeit, die auf einer gegebenen Boden-
läche verwendet werden kann, als für jede Bodenqualität absolut fixier
oraussetzen, würden wir dennoch nicht den Überschuß des Produktes
des rententragenden Bodens über dasjenige des nicht-rententragenden
als selbständigen Bestimmungsgrund der Bodenrente gelten lassen
können. Denn die Ausdehnung der Kultur, und damit die Lage der
Kulturgrenze und die Qualität des nicht-rententragenden Bodens, ist
ebensoviel von der Bodenrente bestimmt wie diese von jener. Über-
aupt ist die Erklärung der Bodenrente als eines Überschusses über die
Produktmenge eines schlechteren Bodens sehr wenig befriedigend. Die
Bodenrente eines Bodens bestimmter Qualität ist doch in ihrem innersten
esen ein Knappheitspreis, der sich in erster Linie auf diesen Boden
selbst bezieht und von Angebot und Nachfrage nach ihm bestimmt wird
Die gleichzeitige Existenz eines schlechteren Bodens, der in Konkurrenz
it dem besseren treten kann, kann wohl den genannten Knappheits-
oreis etwas herabsetzen, aber jedenfalls der Bodenrente keine wesentlich
andere Natur geben. Das einseitige Hervorheben des Differential-
moments erweckt leicht die Vorstellung, als ob die_Existenz des
schlechteren Bodens irgendeine wesentliche Bedeutung für die Boden-
ente des besseren Bodens hätte. In Wirklichkeit ist aber diese Boden-
rente für ihre Existenz gar nicht vom Vorhandensein des schlechtere
Bodens abhängig, im Gegenteil, sie wird ja dadurch nur vermindert!
enn in einem Lande die letzte benutzte Bodenqualität im Verhältnis
zur Nachfrage knapp wäre, und wenn der noch unbenutzte Boden
esentlich niedrigerer Qualität wäre, dann müßte die letzte benutzte
Bodenqualität auch eine Rente tragen, welche dann als reine Knappheits-
rente klar zutage treten würde. Wir müssen unbedingt an unsere Preis-
bildungstheorie die Forderung stellen, daß sie einen solchen immerhin
denkbaren Fall mit umfaßt. Für die wirkliche Natur der Bodenrente
hat es keine wesentliche Bedeutung, daß an der Grenze des Anbaues
ein rentenfreier Boden existiert. _ Wenn für eine Preistheorie diese