$ 30. Die Preisbildung der Bodennutzung. 3
stimmten wirtschaftlichsten Anwendung der Produktionsfaktoren her-
vor. Die Bodenrente hat demgemäß im Preisbildungsprözeß die sehr
wichtige Aufgabe, die Nachfrage nach den verschiedenen Bodenpro-
dukten gleichförmig, d. h. im Verhältnis zu den Ansprüchen, die sie auf
die Bodennutzung stellen, zu beschränken und dadurch die Anwendung
des Bodens für verschiedene Zwecke zu regulieren. Diese Aufgabe er-
füllt die Bodenrente, indem sie einen integrierenden Teil der Produk-
tionskosten jedes Produkts, das auf demselben Boden erzeugt wird,
bildet. Eine Reihe verschiedener landwirtschaftlicher Produkte kon-
kurriert um die Anwendung eines und desselben Bodens. Die Tatsache,
daß dieser Boden im Kartoffelbau eine bestimmte Rente liefert, ist nicht
ohne Bedeutung für den Weizenpreis. Im Gegenteil hat die Bodenrente,
da sie in allen Produktionszweigen dieselbe sein muß, eine gleich-
förmige Bedeutung für die Preise sämtlicher Produkte, die auf dem-
selben Boden erzeugt werden. Es scheint unmöglich, eine greifbare Vor-
stellung dieser materiell sehr bedeutungsvollen Vorgänge und Zu-
sammenhänge zu gewinnen, ohne daß man, wie wir es hier getan haben,
die Bodenrente als einen mit den übrigen Preisen ebenbürtigen Faktor
des Preisbildungsprozesses auffaßt.
Die vorhergehende Untersuchung über die Bodenrente bezieht sich
unmittelbar auf eine Tauschwirtschaft mit Privateigentum an Grund
und Boden. Unsere Beweisführung fußt aber im wesentlichen nur auf
der Notwendigkeit, die Nachfrage nach den Bodenprodukten durch
eine gleichförmige Preisbildung der Produktionsfaktoren, speziell der
Bodennutzung, nach den allgemeinen Prinzipien der Preisbildung zu
beschränken. Da diese Notwendigkeit, wie wir wissen, für jede Tausch-
wirtschaft besteht, haben unsere Ergebnisse im wesentlichen auch für
die Tauschwirtschaft im allgemeinen ihre volle Gültigkeit. Eine sozia-
listische Gesellschaft, die selbst den gesamten Boden besäße und die
landwirtschaftliche Produktion auf eigene Rechnung triebe, müßte also
in derselben Weise wie eine auf Privateigentum an Grund und Boden
basierte Tauschwirtschaft in ihrer Preisbildung mit Bodenrenten rechnen,
also auch ein Einkommen in der Form von Bodenrente beziehen.
Das „arbeitslose Einkommen“ 1äßt sich also hier ebensowenig wie im
Falle der Kapitalnutzung durch eine sozialistische Produktions- und
Eigentumsordnung abschaffen. Daß die sozialistische Gesellschaft die-
sem Einkommen eine andere Anwendung zu geben vermag, verändert
nicht die Natur desselben. Die Bedeutung der Bodenrente als Regulator
des wirtschaftlich richtigen Aufwands von Kapital und Arbeit auf dem
Boden, der Ausdehnung der kultivierten Bodenfläche und der relativen
Preise der verschiedenen Bodenprodukte würde auch in einer sozialisti-
schen Gesellschaft prinzipiell dieselbe sein wie in der tatsächlich be-
stehenden.
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