SV Kap. IX. Analyse des Geldwesens usw.
; Diese Schwankungen des Wertverhältnisses zwischen den beiden
edlen Metallen mußten ähnliche Schwankungen in den Wertverhält-
nissen zwischen Gold- und Silbermünzen veranlassen. Der Wert der
goldenen sowie auch der der silbernen Hauptmünzen konnte, solange
die Prägung keinen besonderen Beschränkungen unterlag, wie wir
gesehen haben, im großen ganzen nur durch den Metallwert der bezüg-
lichen Münzen bestimmt werden. Bei schwankendem Wertverhältnis
zwischen den Metallen konnte also ein unverändertes Wertverhältnis
zwischen den Gold- und Silbermünzen nicht aufrechterhalten werden.
Das Goldgeld und das Silbergeld erschienen also als zwei verschiedene
Geldsysteme, die entsprechenden Preisskalen als zwei verschiedene
Währungen. Wenn in dieser Weise in einem Lande Goldgeld und
Silbergeld mit freiem Prägerecht für beide Metalle nebeneinander ohne
festes Wertverhältnis bestehen, unter Anerkennung beider als gesetz-
liche Zahlungsmittel in ihren respektiven Preisskalen, sagt man, daß
das Land eine Parallelwährung habe. Der Ausdruck ist nicht gut,
weil das Land tatsächlich zwei Währungen hat.
Die praktischen Nachteile eines solchen Doppelsystems, das zır
ständigem Wechseln von einem Gelde ins andere bei stets schwanken-
den Kursen zwingt, liegen auf der Hand, Kein Wunder denn, daß man
große Anstrengungen gemacht hat, um aus einer solchen Lage der Dinge
herauszukommen. Zunächst hat man ein gesetzliches Festlegen des
Wertverhältnisses zwischen dem Goldgeld und dem Silbergeld versucht.
Damit ist man wenigstens vorläufig zu einem einheitlichen Geldsystem
gelangt. In diesem System haben Goldgeld und Silbergeld volle ge-
setzliche Zahlungskraft und gelten als Zahlungsmittel in dem vom Ge-
setze bestimmten Wertverhältnis. Wenn bei einem solchen System
freie Prägung beider Metalle besteht, sagt man, daß das Land eine
Doppelwährung hat.
Nach dem zweiten unserer oben ($ 41) aufgestellten Sätze über die
Münzzirkulation besitzt aber ein solches Geldsystem keine Stabilität.
Denn sobald sich das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber auf
dem offenen Markte verändert, muß entweder das Goldgeld oder das
Silbergeld als Metall verwertet werden und also aus der Geldzirkulation
verschwinden. Das freie Prägerecht wird natürlich so ausgeübt, daß
das im Werte gesunkene Metall zur Ausprägung eingeliefert wird. Infolge
der unbegrenzten Prägung dieses Metalls wird der Wert der Rechnungs-
einheit der Preisskala durch den Wert der dieser Einheit entsprechen-
den Menge des genannten Metalls bestimmt. Das im Werte relativ
gestiegene Metall wird deshalb einen höheren Wert als Metall wie als
Geld haben. Es verschwindet also aus der Zirkulation, wird vom
anderen Metalle verdrängt und ersetzt.
Es ist denkbar, daß die gesetzliche Festlegung des Wertverhält-
nisses zwischen Goldgeld und Silbergeld einen gewissen Einfluß auf das
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