3) Kap. IX. Analyse des Geldwesens usw.
Begrenzung dieses Zahlungsmittels. Wäre das Zahlungsmittel in be-
liebigen Mengen ohne jede Schwierigkeit zu beschaffen, könnte auch
jeder beliebige Preis geboten werden, und jede Stabilität der Preis-
bildung müßte aufhören.
Wenn das Zahlungsmittel eine freie ausprägbare Münze ist, wird die
Knappheit des Zahlungsmittels gewährleistet durch die Knappheit des
Münzmetalls. Da dieses auch andere Verwendung hat, ist die Knapp-
heit des Zahlungsmittels wohl eine sekundäre, aber‘jedenfalls eine durch
objektiv gegebene Verhältnisse bestimmte.
Wenn aber der Staat sich die Herstellung des Zahlungsmittels
ausschließlich vorbehält, kann der Staat durch eigenen Willen dem
Zahlungsmittel eine beliebige Knappheit geben und dadurch die Preis-
bildung regulieren. Die nötige Stabilisierung der Preisskala wird in
diesem Falle durch eine direkte quantitative Begrenzung des Zahlungs-
mittels gewonnen. Eine Währung, die auf solcher Grundlage beruht,
und also nicht an ein Metall gebunden ist, nennt man eine „freie Wäh-
Kung“.
Die Niederlande, die bis 1873 eine Silberwährung (die Guldenwäh-
rung) gehabt hatten, haben in diesem Jahre, veranlaßt durch die
drohende Entwertung des Silbers, die freie Silberprägung eingestellt.
Die frühere metallische Gebundenheit der Währung wurde dadurch in-
sofern aufgehoben, als der Münzwert jetzt über den Metallwert steigen
konnte. Die Knappheit des Zahlungsmittels, welche bisher durch die
Knappheit des Silbers reguliert war, wurde jetzt mit der fortschrei-
tenden Entwicklung der niederländischen Volkswirtschaft verschärft,
und der Kurs des Guldens erhöhte sich nicht nur über seinen im Werte
sinkenden Silbergehalt, sondern auch über seine frühere Goldparität.
Während bis zum Anfang des Jahres 1875 der Silberpreis in London
von durchschnittlich ca. 601, d. in den ersten siebziger Jahren bis auf
etwa 57%, d. hinabging, sank der Londoner Wechselkurs von 12 Gulden
bis auf 11,6 Gulden für das Pfund Sterling. Der Wert des holländischen
Guldens war demnach bedeutend über seinen Silbergehalt gestiegen‘).
Hätte umgekehrt der Bedarf an Zahlungsmitteln in den Nieder-
landen abgenommen, so hätte der Wert des Guldens doch nicht unter
seinen Silbergehalt sinken können, denn der Gulden konnte immer als
Metall verwertet werden. Die alte Verbindung des Guldens mit dem
Metall Silber setzte also noch nach unten eine Grenze für die Wert-
bewegung des Guldens. Praktisch kam diese Grenze nicht in Wirksam-
keit. Der holländische Münzwert wurde in der betreffenden Periode
ausschließlich durch die Knappheit des Guldens als Zahlungsmittel in
der niederländischen Volkswirtschaft bestimmt, und die holländische
Währung war demnach tatsächlich eine freie Währung. Diese Währung
1) Helfferich a. a. O. p. 80.
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